Bereicherungsrecht / GoA · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
U hat von E eine Lagerhalle gemietet. E erhöht die Miete einseitig um 800 € im Monat, und Us Anwältin schreibt ihm, die Klausel sei unwirksam. Weil E die fristlose Kündigung androht, zahlt U zehn Monate lang unter Vorbehalt der Rückforderung.
U hat 8.000 € durch Leistung ohne rechtlichen Grund erbracht (§ 812 I 1 Alt. 1 BGB).
§ 814 BGB schließt die Rückforderung aus, weil U die Unwirksamkeit der Klausel kannte.
§ 814 BGB verlangt nur, dass U die Tatsachen kannte, aus denen sich die Unwirksamkeit ergibt.
Maßgeblich ist für § 814 BGB der Zeitpunkt der Leistung, und spätere Kenntnis des Leistenden schadet nicht.
U könnte eine auf eine verjährte Mietforderung erbrachte Zahlung nach § 813 I 1 BGB zurückfordern.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Bereicherungsrecht / GoA weiterlesen.
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