Die Lauge in der Reifekammer

Schuldrecht AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Käserei K kauft bei der Herstellerin M eine Reifekammer; abgeliefert wird sie am 16. März 2024. Ein Dichtring aus dem falschen Werkstoff quillt auf; am 5. Mai 2026 tritt Reinigungslauge in die Kammer und verdirbt Käse im Wert von 30.000 €. K meldet sich am 2. Juli 2026, M verweist auf Verjährung.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der verdorbene Käse ist ein Mangelfolgeschaden, weil er nicht in der Mangelhaftigkeit der Kaufsache selbst liegt.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Auch der Anspruch der Käserei K wegen des verdorbenen Käses ist der kurzen Verjährung des § 438 I Nr. 3 BGB unterworfen.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ein Anspruch aus §§ 437 Nr. 3, 280 I BGB kann nicht verjähren, bevor er entstanden ist.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der deliktische Anspruch der K aus § 823 I BGB ist am 2. Juli 2026 noch nicht verjährt (§§ 195, 199 I BGB).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Wer den Mangel ohne Fristsetzung selbst beseitigen lässt, bekommt seine Kosten aus § 326 II 2 BGB analog ersetzt.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT weiterlesen.

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