Öffentliches Recht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die Behörde erteilt W am 6. Mai 2024 eine Erlaubnis, obwohl eine Zuverlässigkeitsvoraussetzung schon damals fehlte; W weiß davon nichts und hat richtige Angaben gemacht. Er richtet die Betriebsräume für 60.000 Euro her. Am 2. März 2026 fällt der Fehler auf. Die Behörde will zurücknehmen und fragt, wie das Vertrauen des W zu berücksichtigen ist.
Zum Tatbestand der Rücknahme gehört auch hier, dass W nicht auf den Bestand vertraut hat oder sein Vertrauen nicht schutzwürdig ist.
Obwohl das Vertrauen kein Tatbestandsmerkmal ist, bleibt es der wichtigste Posten der Ermessensentscheidung.
Der Ausgleich setzt einen Antrag voraus und ist auf das Interesse am Bestand der Erlaubnis begrenzt.
Weil W den Vermögensnachteil ersetzt bekommt, muss das Ermessen sein Vertrauen nicht noch einmal berücksichtigen.
Die Ausschlussgründe des Art. 48 Abs. 2 S. 3 BayVwVfG spielen im Rahmen des Absatzes 3 keine Rolle.
Der Bescheid nimmt für die Zukunft zurück, räumt eine Auslauffrist ein und weist auf den Ausgleichsanspruch hin.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht I weiterlesen.
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