Die Erlaubnis, die nie hätte ergehen dürfen

Öffentliches Recht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Behörde erteilt W am 6. Mai 2024 eine Erlaubnis, obwohl eine Zuverlässigkeitsvoraussetzung schon damals fehlte; W weiß davon nichts und hat richtige Angaben gemacht. Er richtet die Betriebsräume für 60.000 Euro her. Am 2. März 2026 fällt der Fehler auf. Die Behörde will zurücknehmen und fragt, wie das Vertrauen des W zu berücksichtigen ist.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Zum Tatbestand der Rücknahme gehört auch hier, dass W nicht auf den Bestand vertraut hat oder sein Vertrauen nicht schutzwürdig ist.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Obwohl das Vertrauen kein Tatbestandsmerkmal ist, bleibt es der wichtigste Posten der Ermessensentscheidung.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Ausgleich setzt einen Antrag voraus und ist auf das Interesse am Bestand der Erlaubnis begrenzt.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil W den Vermögensnachteil ersetzt bekommt, muss das Ermessen sein Vertrauen nicht noch einmal berücksichtigen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Ausschlussgründe des Art. 48 Abs. 2 S. 3 BayVwVfG spielen im Rahmen des Absatzes 3 keine Rolle.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Bescheid nimmt für die Zukunft zurück, räumt eine Auslauffrist ein und weist auf den Ausgleichsanspruch hin.

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