Strafrecht II · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Milan Sedlák schlägt am 19. April 2026 gegen 3 Uhr die Scheibe der Nebentür der Werkstatt Kirchmoor Zweirad in Talbeck ein (Schaden 420 Euro) und nimmt zwei Elektrofahrräder im Wert von 5 800 Euro mit. Alles ist nachweisbar, ein Strafantrag der Firma wegen der Scheibe liegt vor. Der Dezernent will die Anklage schlank halten und die Sachbeschädigung „herausnehmen“.
Einbruch und Wegnahme bilden hier eine einzige prozessuale Tat.
Der Dezernent kann die Sachbeschädigung durch Teileinstellung nach § 170 II StPO ausscheiden.
Die Sachbeschädigung fällt neben dem Einbruchdiebstahl nicht beträchtlich ins Gewicht, sodass § 154a I 1 Nr. 1 StPO greift.
Vor Einreichung der Anklageschrift nimmt die Staatsanwaltschaft die Beschränkung selbst vor und macht sie aktenkundig.
Die ausgeschiedene Sachbeschädigung ist endgültig verbraucht und kann im Verfahren nicht mehr aufgegriffen werden.
Der Firma Kirchmoor Zweirad ist wegen der ausgeschiedenen Sachbeschädigung ein Einstellungsbescheid mit Belehrung zu erteilen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht II weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.