Schuldrecht BT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
B will sein Einfamilienhaus verkaufen. Er ruft das Immobilienbüro O an; telefonisch wird vereinbart, O vermittle das Haus gegen 3,57 Prozent des Kaufpreises. Schriftlich wird nichts festgehalten. Käuferin wird F, die das Haus privat für ihre Familie erwirbt; im notariellen Kaufvertrag über 500.000 € heißt es: „Die Käuferin trägt die Courtage in voller Höhe; der Verkäufer wird freigestellt.“ O verlangt von F 17.850 €.
Der Maklerlohn ist ein Erfolgshonorar; ohne Hauptvertrag infolge der Maklerleistung gibt es nichts (§ 652 I 1 BGB).
Ein Maklervertrag über den Verkauf eines Einfamilienhauses bedarf nach § 656a BGB der Textform des § 126b BGB.
Das Telefonat zwischen B und O wahrt die Textform, weil § 126b BGB keine Unterschrift verlangt.
Ein Lohnanspruch, den O auf F abwälzen könnte, setzt einen wirksamen Maklervertrag mit B voraus.
Die §§ 656c und 656d BGB gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist (§ 656b BGB).
Die Abwälzung der ganzen Courtage auf F wäre auch bei gewahrter Form unwirksam (§ 656d I 1 BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht BT weiterlesen.
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