BGB AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
K braucht 180.000 € für Maschinen; die Bank U gibt den Kredit nur gegen Bürgschaft. Seine Schwester S, 24, im dritten Ausbildungsjahr, 1.150 € netto und ohne Vermögen, unterschreibt eine selbstschuldnerische Bürgschaft über 180.000 €. Zwei Jahre später ist der Betrieb insolvent; U nimmt S in Anspruch.
Die Bürgschaft ist formwirksam erteilt, weil S schriftlich unterschrieben hat (§ 766 S. 1 BGB).
S kann die laufenden Zinsen aus dem pfändbaren Teil ihres Einkommens dauerhaft aufbringen (§ 138 I BGB).
Der Wuchertatbestand verlangt neben dem auffälligen Missverhältnis auch die Ausbeutung einer Schwächelage (§ 138 II BGB).
Scheitert der subjektive Tatbestand des § 138 II BGB, bleibt der Auffangtatbestand des § 138 I BGB.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT weiterlesen.
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