Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Kolonnenführer A führt seit 2017 die Tankkarte der Gerüstbau-GmbH des T. Am 9. März 2026 betankt er zum dritten Mal binnen vier Wochen auch seinen Privatwagen; es geht um 270 Euro. T erkennt die Buchungen am 10. März 2026 und kündigt am 18. März 2026 fristlos.
§ 626 I BGB wird zweistufig geprüft: wichtiger Grund an sich, dann Abwägung im Einzelfall (§ 626 I BGB).
Der Zugriff des A auf die Tankkarte des T ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu tragen (§ 626 I BGB, § 241 II BGB).
Maßstab der zweiten Stufe ist die Zumutbarkeit einer dauerhaften Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (§ 626 I BGB, § 622 II BGB).
T musste A vor der fristlosen Kündigung abmahnen (§ 314 II 1 BGB, § 314 II 3 BGB).
Die Frist des § 626 II 1 BGB begann am 10. März und war am 18. März 2026 gewahrt (§ 626 II 2 BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen weiterlesen.
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