Strafrecht IV · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
A hat zu einer versuchten Brandstiftung Beihilfe geleistet, §§ 306 I Nr. 1, 22, 27 I StGB. Ein minder schwerer Fall nach § 306 II StGB liegt nicht vor. Von der Milderung nach §§ 23 II, 49 I StGB macht die Kammer Gebrauch, weil der Haupttäter die Ausführung im Anfangsstadium abbrach. Der Rahmen ist Schritt für Schritt zu bilden.
Dass zwei vertypte Milderungsgründe zusammentreffen, sperrt § 50 StGB nicht; gemildert wird zweimal.
Die erste Milderung ist zwingend und ergibt drei Monate bis sieben Jahre und sechs Monate.
Die zweite Milderung wird ebenfalls auf den Ausgangsrahmen angewandt; die beiden Ergebnisse werden anschließend zusammengesetzt.
Neunzig Monate mal drei Viertel ergeben siebenundsechzigeinhalb; verhängt werden dürfen höchstens siebenundsechzig Monate.
Krumme Werte entstehen schon bei der ersten Verschiebung, weil die Höchstmaße des Besonderen Teils selten durch vier teilbar sind.
Zu begründen ist hier nur eine der beiden Milderungen; die andere wird ohne Erörterung gerechnet.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht IV weiterlesen.
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