Erbrecht · 1. Staatsexamen · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
E setzt 2015 in einem notariellen Erbvertrag ihren Pflegesohn P vertragsmäßig zum Alleinerben ein. Der Vertrag behält ihr spätere Vermächtnisse bis zu 60.000 € vor. 2023 vermacht sie testamentarisch der Nachbarin N 45.000 €, 2024 in einem zweiten Testament dem Verein V 30.000 €. 2026 stirbt sie.
Die spätere Verfügung wird nach § 2289 I 2 BGB unwirksam, ohne dass P etwas erklären müsste.
Der im Erbvertrag erklärte Vorbehalt späterer Vermächtnisse begrenzt die Bindung, soweit er reicht (§ 2289 I BGB).
Das Vermächtnis zugunsten der N besteht ganz, das zugunsten des V nur in Höhe von 15.000 €.
§ 2289 I BGB erfasst auch die lebzeitige Schenkung des Erblassers an einen Dritten und nicht nur Testamente.
E dürfte trotz der Bindung die Anordnungen des § 2338 BGB treffen, wenn P ihr pflichtteilsberechtigter Abkömmling wäre.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht · 1. Staatsexamen weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.