Strafrecht II · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Kuttner erfährt am 6. März 2026 von einer Straftat und deren Täter. Seine Anwältin schickt am Samstag, dem 6. Juni 2026, per Fax einen Strafantrag an die Staatsanwaltschaft, der dort am Montag, dem 8. Juni 2026, eingeht.
Die dreimonatige Antragsfrist beginnt nach § 77b Abs. 2 Satz 1 StGB mit dem Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt.
Die Frist endete hier genau mit Ablauf des Samstag, dem 6. Juni 2026.
Da der 6. Juni 2026 ein Samstag war, ist der Antrag wegen Fristablaufs unwirksam geworden, da Samstage keine Werktage sind.
Der am Montag, dem 8. Juni 2026, bei der Staatsanwaltschaft eingegangene Antrag wahrt somit die gesetzliche Frist.
Ein Strafantrag per Telefax ist formunwirksam, weil zwingend eine persönliche Unterschrift im Original vor Ort vorliegen muss.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht II weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.