Der Stuhl bleibt leer

Strafrecht VI · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

A hat gegen das Urteil des Strafrichters Berufung eingelegt. Zum Termin der kleinen Strafkammer am Mittwoch, dem 8. Juli 2026, kommt er nicht. V ist da und legt eine Vollmacht vor, die sie zur Verteidigung in allen Rechtszügen ermächtigt. Am Vortag kam ein Attest, das A einen fieberhaften Infekt und Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Die Ladung enthielt keinen Hinweis auf die Folgen des Ausbleibens.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 329 I 1 StPO verlangt drei Feststellungen, und die erste betrifft nicht den Angeklagten, sondern das Rechtsmittel.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die von V vorgelegte Vollmacht schließt die Verwerfung aus, weil ein Verteidiger erschienen ist.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Das Attest belegt die genügende Entschuldigung nicht, und geprüft werden muss sie trotzdem.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Schon der fehlende Hinweis in der Ladung sperrt die Verwerfung — dafür steht eine eigene Vorschrift bereit.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Verwirft die Kammer die Berufung gleichwohl, stehen A zwei Rechtsbehelfe nebeneinander offen — mit verschiedenen Zielen.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Erschiene V mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht, wäre der Termin damit in jedem Fall gesichert.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht VI weiterlesen.

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