Der nicht bestehende Herausgabeanspruch (§ 934 BGB)

Sachenrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Bogenbauerin B hat ihre Drechselbank selbst zur Überholung zu Werkstattinhaber W gegeben; bezahlt ist der Auftrag nicht. T verkauft die Bank an Instrumentenbauerin I und tritt ihr „seinen Herausgabeanspruch gegen die Werkstatt“ ab — einen solchen hat er nie gehabt. I hält T für den Eigentümer. W rückt nichts heraus.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Übereignung richtet sich nach § 931 BGB, obwohl der von T abgetretene Anspruch gar nicht besteht.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    I ist bereits mit der Abtretung des Herausgabeanspruchs gegen W Eigentümerin geworden (§ 934 Alt. 1 BGB).

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Is guter Glaube an den mittelbaren Besitz des Veräußerers wird von § 934 Alt. 1 BGB geschützt.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    I würde Eigentümerin, sobald sie den Besitz von W erlangt und dann noch gutgläubig ist.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Hätte T die Bank selbst gehabt und wäre vereinbart worden, dass sie bis September bei ihm bleibt, hätte I erst mit der Übergabe erworben.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Hätte I die Bank schon als Entleiherin Bs in ihrer Werkstatt gehabt, genügte für den gutgläubigen Erwerb die Einigung mit T.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Sachenrecht weiterlesen.

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