„Der mir beigestanden hat“

Erbrecht · 1. Staatsexamen · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

H hinterlässt ein wirksames eigenhändiges Testament mit einem Satz: „Alles bekommt der, der mir beigestanden hat.“ Aus Briefen und Zeugenaussagen ergibt sich, dass H seinen früheren Kompagnon P meinte. Auf die Wendung passen ebenso sein Bruder W und zwei Nachbarn.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der durch Auslegung ermittelte Wille gilt nur, soweit er in der Urkunde selbst wenigstens angedeutet ist.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Andeutung ist Teil der Auslegung und deshalb zusammen mit der Ermittlung des wirklichen Willens zu prüfen.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Wendung „der mir beigestanden hat“ reicht aus, um die Einsetzung des P formgerecht anzudeuten.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Wendung „die, die mich in den letzten Jahren gepflegt hat“ genügte dagegen eher als Andeutung, weil sie ein abgrenzbares Merkmal festlegt.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Fehlt es an einer hinreichenden Andeutung in der Urkunde, ist die Verfügung insoweit unwirksam, und es gilt die gesetzliche Erbfolge.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht · 1. Staatsexamen weiterlesen.

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