Bereicherungsrecht / GoA · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
S liefert der Kelterei K einen Gärtank und berechnet 12.000 €. K zahlt, zwei Wochen später ein zweites Mal – sie weiß dabei, dass nichts mehr offen ist. Später fordert K die zweite Zahlung zurück und stützt sich auf § 812 I 1 Alt. 2 BGB.
Die zweite Zahlung erfüllt den Tatbestand des § 812 I 1 Alt. 1 BGB, weil die Kaufpreisforderung erloschen war.
§ 814 BGB sperrt die Rückforderung, obwohl der Tatbestand des § 812 I 1 Alt. 1 BGB vollständig erfüllt ist.
Neben der gesperrten Leistungskondiktion steht K die Nichtleistungskondiktion (§ 812 I 1 Alt. 2 BGB) offen.
Der systematische Grund der Kondiktionssperren der §§ 814, 815, 817 S. 2 BGB ist, dass sie eine Leistung voraussetzen.
Hätte K von der bereits erfolgten Zahlung nichts gewusst, bliebe die Rückforderung gleichwohl ausgeschlossen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Bereicherungsrecht / GoA weiterlesen.
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