Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Eine Mutter möchte einen bereits voll eingezahlten Kommanditanteil schenkweise auf ihr minderjähriges Kind übertragen, um Kosten für Ergänzungspflegschaft und Familiengericht zu sparen. Sie nimmt an, das Rechtsgeschäft sei für das Kind lediglich rechtlich vorteilhaft und daher genehmigungsfrei.
Der unentgeltliche Erwerb eines voll eingezahlten Kommanditanteils ist stets in jeder Hinsicht rechtlich vorteilhaft für das minderjährige Kind.
Nach dem MoPeG löst der bloße derivative Erwerb eines voll eingezahlten Anteils keine unbeschränkte Haftung nach § 176 Abs. 2 HGB n.F. mehr aus.
Wird der Übertragungsvertrag stellvertretend durch einen Elternteil für das Kind vorgenommen, greift unabhängig von der Frage des rechtlichen Vorteils stets die Genehmigungspflicht nach § 1643 Abs. 1 i.V.m. § 1852 Nr. 1 BGB.
Für laufende gewöhnliche Gesellschafterbeschlüsse ist § 181 BGB nach herrschender Meinung anwendbar, weshalb ein Elternteil das Kind dabei niemals allein vertreten darf.
Aufgrund der ungeklärten höchstrichterlichen Rechtsprechung entspricht es dem sichersten Weg, außerhalb OLG-freundlicher Bezirke vorsorglich einen Ergänzungspfleger zu bestellen und die Genehmigung einzuholen.
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