Strafrecht II · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Gegen Dennis Wollschläger liegen zwei Vorwürfe vor: Er soll Winterreifen aus einer Werkstatt gestohlen und später eine Nachbarin beleidigt haben. Die Staatsanwaltschaft hält den Diebstahl für nachweisbar, die Beleidigung jedoch nicht. Du musst nun entscheiden, wie das Verfahren prozessual korrekt beendet wird.
Da die beiden Taten zeitlich und räumlich weit auseinanderliegen, handelt es sich um zwei verschiedene prozessuale Taten im Sinne des § 264 I StPO.
Die Staatsanwaltschaft muss für beide Vorwürfe in einer einzigen Verfügung entweder Anklage erheben oder das Verfahren insgesamt einstellen.
Da das Verfahren wegen der Beleidigung eingestellt wird, musst du die Anzeigeerstatterin Prybicki gemäß § 171 S. 1 StPO über die Einstellung und deren Gründe informieren.
Da es sich bei der Beleidigung um ein Privatklagedelikt gemäß § 374 I Nr. 2 StPO handelt, ist die Belehrung über das Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO in diesem Fall zwingend erforderlich.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht II weiterlesen.
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