Strafrecht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Vor der großen Strafkammer steht A. Ziffer 1 der Anklageschrift vom 14. Januar 2026 betrifft einen schweren Raub, die Ziffern 2 und 3 zwei Ladendiebstähle über 38 und 51 Euro. Der Raub steht fest; zu erwarten sind etwa vier Jahre Freiheitsstrafe. St beantragt, zu den Ziffern 2 und 3 einzustellen; V erklärt das Einverständnis des A. R fragt, ob die Einstellung „in Ziffer III des Tenors“ gehört.
§ 154 II StPO steckt drei Merkmale in einen einzigen Satz, und alle drei werden gebraucht.
Ohne das von V erklärte Einverständnis des Angeklagten wäre die Einstellung nach § 154 II StPO nicht möglich gewesen.
Der Beschluss bedarf keiner Begründung, muss aber verkündet und in das Protokoll aufgenommen werden.
Als Ziffer III des Urteilstenors ist aufzunehmen: „Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt.“
Für den nach § 154 II StPO ausgeschiedenen Teil ist eine zweite Kostenhälfte zu tenorieren.
Die Einstellung ist vorläufig — und genau diese Vorläufigkeit ginge mit der Tenorierung verloren.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht V weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.