Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Radke betreibt seit Jahren das Baustoffgeschäft „Radke Baustoffe“. Thiel tritt als Gesellschafter ein, künftig soll das Geschäft als OHG unter „Radke Bau- und Fliesenzentrum“ laufen. Radke ist mit der Weiterverwendung seines Namens ausdrücklich einverstanden. Thiel fragt, ob das firmenrechtlich zulässig ist und was haftungsrechtlich daran hängt.
Die Fortführung der bisherigen Firma mit dem Namen Radkes setzt dessen ausdrückliche Einwilligung voraus – diese liegt hier vor.
Weil die Firma ohnehin abgewandelt wird, brauchst du die allgemeinen Firmengrundsätze nicht mehr zu prüfen.
Da der Name geändert wurde, liegt haftungsrechtlich keine Firmenfortführung mehr vor.
Die Erwerberhaftung aus der Firmenfortführung lässt sich nur durch Eintragung und Bekanntmachung im Handelsregister oder durch Mitteilung an den Gläubiger ausschließen.
Ein einziger, allein auf die Firmenfortführung gemünzter Haftungsausschluss reicht hier aus, um jede Altschuldenhaftung zu vermeiden.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Kautelarrecht weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.