Der Anteil, für den das Erbengemeinschaftsrecht nicht gilt

Erbrecht · 1. Staatsexamen · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

R ist mit 40 Prozent an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beteiligt. Der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortgesetzt wird. R stirbt und hinterlässt die Kinder S zu 3/4 und T zu 1/4. S meint, der Anteil stehe der Erbengemeinschaft zu.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Tod eines Gesellschafters löst die Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Weil der Vertrag die Fortsetzung mit den Erben vorsieht, geht der Anteil auf S und T über (§ 711 II 1 BGB).

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Anteil fällt als Nachlassgegenstand in das Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft (§ 2032 I BGB).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    T kann seine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft ohne Mitwirkung der S ausüben (§ 711 II 3 BGB).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Gesellschaftsvertrag kann die Nachfolge auf einen Teil der Erben beschränken, im Wege der Nachfolge nach § 711 II BGB aber niemanden zum Gesellschafter machen, der nicht Erbe ist.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht · 1. Staatsexamen weiterlesen.

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