Der Anklagesatz, den der Vorsitzende verliest

Strafrecht III · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Vor dem Schöffengericht steht A wegen gefährlicher Körperverletzung. R ruft die Sache auf und stellt die Anwesenheit fest. Die drei geladenen Zeugen bleiben im Zuschauerraum sitzen. R fragt A nach Namen, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf, Nettoeinkommen und Vorstrafen. St ist noch nicht im Saal; R verliest deshalb den Anklagesatz und danach das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen selbst.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Mit dem Aufruf der Sache beginnt die Hauptverhandlung; von diesem Augenblick an ist die Gegenwart der in § 226 I StPO genannten Personen geschuldet.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ob die Zeugen den Saal verlassen, entscheidet R nach Zweckmäßigkeit; § 243 II 1 StPO räumt ihm insoweit Ermessen ein.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Frage nach dem monatlichen Nettoeinkommen gehört noch zur Vernehmung zur Person, § 243 II 2 StPO.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil St noch nicht im Saal ist, durfte R den Anklagesatz an seiner Stelle verlesen, um den Termin nicht zu verlieren.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen wird im Anschluss an den Anklagesatz nicht verlesen.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Ablauf bis zur Vernehmung zur Sache lässt sich im Protokoll in fünf Sätzen festhalten.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht III weiterlesen.

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