Strafrecht IV · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
A hat als Zeuge vor dem Landgericht unter Eid falsch ausgesagt, um seinen Bruder vor einer Verurteilung zu bewahren; § 154 I StGB. Die Voraussetzungen des § 157 I StGB liegen vor, und die Kammer will von der Milderung Gebrauch machen. Einen minder schweren Fall nach § 154 II StGB hat sie geprüft und verneint.
§ 157 I StGB verweist auf § 49 II StGB; damit sind die Staffel der Nummer 3 und der Dreiviertelbruch unanwendbar.
Auch nach Absatz 2 sinkt die Obergrenze des Rahmens, nur nach anderen Regeln als nach Absatz 1.
Die Untergrenze sinkt in einem einzigen Schritt auf einen Monat; Zwischenstufen wie in Nummer 3 gibt es nicht.
Absatz 2 erlaubt den Wechsel der Strafart auch dort, wo der Tatbestand überhaupt keine Geldstrafe androht.
Weil Absatz 2 nach unten weiter reicht, darf das Gericht zwischen den beiden Absätzen den günstigeren wählen.
Der Rahmensatz gehört in die Gründe, und im Tenor erscheint die Geldstrafe mit Zahl und Höhe der Tagessätze.
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