Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Der verwitwete Otto ist durch ein Berliner Testament gebunden: Schlusserbe ist sein Sohn aus erster Ehe. Weil er dem Sohn möglichst wenig hinterlassen will, überträgt Otto kurz vor seinem Tod sein gesamtes Sparvermögen unentgeltlich auf seine Nachbarin. Nach Ottos Tod erfährt der Sohn davon und will das Geld haben.
Die Bindung aus dem Berliner Testament hinderte Otto daran, zu Lebzeiten wirksam über sein Sparvermögen zu verfügen.
Die unentgeltliche Übertragung des Sparvermögens auf die Nachbarin ist eine Schenkung.
Der Sohn kann von der Nachbarin die Herausgabe des Geschenks verlangen, wenn Otto in der Absicht handelte, ihn als Schlusserben zu beeinträchtigen.
Die Nachbarin kann sich darauf berufen, dass der Anspruch schon zu Ottos Lebzeiten verjährt sei.
Der Anspruch des Sohnes ist – anders als der Pflichtteilsergänzungsanspruch – nicht auf eine Quote beschränkt und schmilzt nicht mit den Jahren ab.
Die Beeinträchtigungsabsicht muss die Nachbarin widerlegen, den Sohn trifft insoweit keine Darlegungslast.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Kautelarrecht weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.