Schuldrecht BT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die selbständige Physiotherapeutin P hat im Elektrofachgeschäft von M ein Notebook für 1.290 € gekauft. Sie nutzt es überwiegend privat und schreibt darauf einmal im Quartal die Rechnungen ihrer Praxis. Im Kaufvertragsformular steht in gleicher Schriftgröße wie der übrige Text: „Die Gewährleistung für Sachmängel wird ausgeschlossen.“ Nach drei Monaten löst sich die Grafikkarte vom Mainboard — ein Serienfehler.
P ist Verbraucherin (§ 13 BGB), weil der private Zweck ihre Nutzung des Notebooks überwiegend bestimmt.
M kann sich auf den formularmäßigen Gewährleistungsausschluss nicht berufen (§§ 474 I 1, 476 I 1 BGB).
Der Reparaturanspruch gegen den Hersteller (§§ 479a ff. BGB) steht P neben den Rechten aus § 437 BGB zu.
Für die Unternehmereigenschaft nach § 14 I BGB kommt es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht an.
Eine Bezeichnung wie „Verkauf von privat“ im Vertrag entscheidet über die Unternehmereigenschaft nach § 14 I BGB.
Mit der Verbrauchereigenschaft entscheidet sich mehr als diese Klausel — auch Beweislast, Vorschuss und Fristsetzung (§ 474 II 1 BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht BT weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.