Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Erblasser Rudolf möchte seiner Lebensgefährtin Lena ein Ferienhaus in Südtirol vermachen, obwohl dieses Immobilie seinem als Erben vorgesehenen Bruder gehört. Rudolf will, dass der Erbe das Haus für Lena besorgt.
Rudolf kann Lena das Ferienhaus als Vorausvermächtnis nach § 2150 BGB zuwenden, da sie dadurch wie eine Miterbin behandelt wird.
Da das Haus nicht im Eigentum von Rudolf steht, greift das Institut des Verschaffungsvermächtnisses nach § 2170 BGB.
Lena erlangt mit dem Erbfall automatisch das dingliche Eigentum an dem Ferienhaus in Südtirol.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Kautelarrecht weiterlesen.
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