Strafrecht II · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Pjotr Malinowski wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt per Strafbefehl rechtskräftig verurteilt. Nachträglich stellt sich heraus, dass er bei dieser Fahrt 380 Gramm Amphetamin im Radkasten transportierte, um diese sicher zu lagern.
Der rechtskräftige Strafbefehl steht einem rechtskräftigen Urteil gleich und kann grundsätzlich Strafklageverbrauch auslösen.
Die Trunkenheitsfahrt und der Drogentransport bilden zwei rechtlich und prozessual völlig getrennte Taten.
Der Strafklageverbrauch tritt nur für Delikte ein, die dem Gericht beim Erlass des Strafbefehls bereits bekannt waren.
Eine neue Anklage wegen des Betäubungsmitteldelikts ist derzeit wegen eines Verfahrenshindernisses unzulässig.
Die Staatsanwaltschaft kann den Strafklageverbrauch durch einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten des Verurteilten beseitigen.
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