Bindung der Bauleitplanung an Raumordnung und Flächennutzungsplan (§ 1 IV BauGB)

Öffentliches Recht VI · Baurecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Gemeinde G will am Ortsrand ein Sondergebiet für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb ausweisen. Der Regionalplan weist G als Kleinzentrum aus und lässt solche Betriebe als Ziel nur in Mittel- und Oberzentren zu; ein Grundsatz desselben Plans empfiehlt die Stärkung der Ortsmitten. Der Flächennutzungsplan stellt dort Landwirtschaft dar. G beschließt den Plan, ohne ihn zu ändern.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 1 IV BauGB verlangt die Anpassung an die Ziele der Raumordnung; das ist eine strikte Bindung und kein Abwägungsposten.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Verstoß gegen § 1 IV BauGB wird über § 214 II BauGB unbeachtlich, wenn die geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt ist.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln; die Festsetzung eines Sondergebiets auf einer als Landwirtschaft dargestellten Fläche verletzt diese Vorschrift.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Diese Verletzung führt ebenso wie der Verstoß gegen § 1 IV BauGB ohne Weiteres zur Unwirksamkeit.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Wollte G den Bebauungsplan gleichwohl vor dem Flächennutzungsplan bekannt machen, stünde ihr das Parallelverfahren offen.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht VI · Baurecht weiterlesen.

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