Beweislastumkehr bei Sachmängeln (§ 477 I BGB)

Schuldrecht BT · Vertragstypen und ihr Gewährleistungsrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

S hat im Elektrofachgeschäft von P eine Waschmaschine für 780 € gekauft, für seinen Haushalt. Nach zehn Monaten schlägt das Trommellager so laut, dass die Maschine unbrauchbar ist. Ein Gutachter stellt Verschleiß fest, kann aber nicht sagen, ob das Lager von Anfang an fehlerhaft war oder durch dauerhafte Überladung gelitten hat; beides ist denkbar. P hält die Sechsmonatsfrist für längst abgelaufen.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Vermutung des § 477 I 1 BGB gilt für sechs Monate seit Gefahrübergang.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Vermutung des § 477 I 1 BGB hilft S, obwohl der Gutachter die Ursache des Verschleißes nicht klären kann.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Sechs Monate gelten heute nur noch beim Kauf eines lebenden Tieres (§ 477 I 2 BGB).

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Ausnahme „unvereinbar mit der Art der Ware“ erfasst ein verschlissenes Trommellager (§ 477 I 1 BGB).

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 477 BGB ist die Vorschrift, nach der sich die Verjährung der Mängelansprüche richtet.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Bei vereinbarter dauerhafter Bereitstellung digitaler Elemente reicht die Vermutung mindestens zwei Jahre (§ 477 II BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht BT · Vertragstypen und ihr Gewährleistungsrecht weiterlesen.

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