Sachenrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
E schuldet der Kasse O 200.000 € aus einem Darlehen; gesichert ist es durch eine Buchgrundschuld an seinem eigenen Betriebsgrundstück. Weitere Verbindlichkeiten bei O hat er nicht. E überweist ihr 200.000 €; im Verwendungszweck steht nur sein Name. O lässt die Grundschuld stehen — E braucht die Rangstelle für eine neue Finanzierung.
E hat ein Recht zu bestimmen, ob er auf die persönliche Forderung oder auf die Grundschuld leistet.
Ohne ausdrückliche Bestimmung ist im Zweifel auf die persönliche Forderung geleistet, nicht auf die Grundschuld.
Mit dem Erlöschen der Darlehensforderung ist auch die Grundschuld erloschen (§ 1163 I 2 BGB).
E kann von der Kasse O aus dem Sicherungsvertrag die Rückgewähr der Grundschuld verlangen.
E bräuchte bei einer Hypothek für das Erlöschen des Grundpfandrechts ebenfalls einen Anspruch gegen die Kasse O.
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