Öffentliches Recht II · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die staatliche Behörde B hat gegen P einen Leistungsbescheid über 4.200 Euro erlassen; er ist zugestellt und seit Montag, dem 5. Juli 2027, fällig. Der Vermerk der Sachbearbeiterin lautet: „Vollstreckungsbehörde ist nach Art. 25 Abs. 1 VwZVG das Finanzamt. Es hat gemahnt. Es beantragt bei Bedarf die Ersatzzwangshaft nach Art. 33 Abs. 1 VwZVG. Gegen seine Maßnahmen ist das Verwaltungsgericht zuständig.“
Der erste Satz des Vermerks trifft zu: Für Leistungsbescheide des Staates sind die Finanzämter Vollstreckungsbehörden.
Das Wort „Vollstreckungsbehörde“ ist im VwZVG doppelt belegt, und Art. 33 I VwZVG meint eine andere als Art. 25 I VwZVG.
Weil das Finanzamt Vollstreckungsbehörde ist, stellt es auch den Antrag auf Ersatzzwangshaft nach Art. 33 I VwZVG.
Der letzte Satz des Vermerks stimmt: Gegen Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamts ist das Verwaltungsgericht zuständig.
Für das Verfahren des Finanzamts und für die Kosten der Vollstreckung gilt die Abgabenordnung entsprechend.
Weil das Finanzamt Vollstreckungsbehörde ist, durfte auch die Mahnung von ihm ausgehen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht II weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.