Strafrecht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Der wichtige Belastungszeuge Milan soll ermittlungsrichterlich vernommen werden, da er ins Ausland zieht. Die unverteidigte Beschuldigte Haddad wird von der Vernehmung ausgeschlossen, ohne dass ihr zuvor ein Pflichtverteidiger bestellt wurde.
Der unverteidigten Beschuldigten Haddad hätte vor ihrer Ausschließung von der ermittlungsrichterlichen Vernehmung des Zeugen Milan zwingend ein Pflichtverteidiger bestellt werden müssen.
Der Ausschluss der Beschuldigten bei gleichzeitigem Fehlen eines Verteidigers führt automatisch und ausnahmslos zu einem absoluten Verwertungsverbot der Zeugenaussage.
Das Recht der Beschuldigten auf konfrontative Befragung des Belastungszeugen ergibt sich im europäischen Kontext direkt aus Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK.
Eine Verurteilung darf im vorliegenden Fall allein auf die Angaben des Vernehmungsrichters gestützt werden, ohne dass es weiterer Bestätigungen bedarf.
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