Ausgleichung einer Ausstattung unter gesetzlichen Erben (§§ 2050, 2055 BGB)

Erbrecht · Materielles Erbrecht & Erbprozess · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Rechenfall · Assessorkern

E stirbt im März 2026 ohne Testament; ihre Kinder K1, K2 und S sind gesetzliche Erben zu je ⅓. Der Nachlass ist 240.000 € wert. K1 hatte 2015 von E 60.000 € zur Eröffnung ihrer Tierarztpraxis erhalten, ohne dass E dazu etwas angeordnet hat.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die 60.000 € sind eine Ausstattung und schon deshalb auszugleichen (§ 1624 I BGB, § 2050 I BGB).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Gerechnet wird, indem die 60.000 € vom Nachlass abgezogen und der Rest gedrittelt wird (§ 2055 I BGB).

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für die Bewertung der Ausstattung kommt es auf den Wert im Zeitpunkt der Zuwendung an (§ 2055 II BGB).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Auch ein testamentarisch eingesetzter Abkömmling müsste die Ausstattung ohne Weiteres ausgleichen (§ 2050 I BGB).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Ausgleichung wird nicht isoliert eingeklagt, sondern als Position eines Teilungsplans (§ 2042 I BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht · Materielles Erbrecht & Erbprozess weiterlesen.

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