Ausfertigung, Bekanntmachung und Inkrafttreten der Verordnung (Art. 51 LStVG)

Öffentliches Recht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde G beschließt die Konsumverbotsverordnung nach Art. 30 I 1 LStVG am Donnerstag, dem 11. Juni 2026. Der erste Bürgermeister fertigt sie am Montag, dem 15. Juni 2026, aus; im Amtsblatt der Gemeinde erscheint sie am Freitag, dem 19. Juni 2026. Als Inkrafttreten ist der 1. Juli 2026 vorgesehen, eine Geltungsdauer ist nicht geregelt.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Reihenfolge stimmt: Ausgefertigt wird vor der Bekanntmachung, und die Ausfertigung beurkundet die Übereinstimmung von beschlossenem und verkündetem Text.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Art. 51 I LStVG regelt die Form der Bekanntmachung nicht selbst, sondern verweist auf das Satzungsrecht der Gemeinde.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Fehlte der Inkrafttretenszeitpunkt, träte die Verordnung nach Art. 26 I 1 GO eine Woche nach der Bekanntmachung in Kraft.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Weil eine Geltungsdauer fehlt, gilt die Verordnung nach Art. 50 II 2 LStVG kraft Gesetzes zwanzig Jahre.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Kopf einschließlich der Vermerke lässt sich in wenigen Zeilen schreiben, und jeder Bestandteil hat seine Norm.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht V weiterlesen.

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