Aufsichtspflicht der Eltern über ein zündelndes Kind (§ 832 BGB)

Deliktsrecht · Unerlaubte Handlungen und Schadensrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Der sechsjährige J hat im Frühjahr zweimal auf dem Spielplatz Papier angezündet. Seine Eltern E und R wissen davon, haben ihm ein Feuerzeug abgenommen und ihn danach weiter allein in der Siedlung spielen lassen. Im August entzündet J im Carport der Nachbarin K Pappkartons. Das Feuer greift auf ihr Wohnmobil über – 41.000 €.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Anspruch der K scheitert daran, dass J mit sechs Jahren nach § 828 I BGB nicht verantwortlich ist.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Aufsichtspflicht der Eltern folgt aus § 1626 I 1 BGB und § 1631 I BGB.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Entlastungsbeweis der Eltern misslingt, weil sie die Neigung des J zum Zündeln kannten.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 832 II BGB trifft die Nachbarin G, die das Kind seit Jahren unentgeltlich freitags betreut.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Eine Tagesmutter mit schriftlichem Betreuungsvertrag und festen Zeiten haftete dagegen nach § 832 II BGB.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wäre J vierzehn Jahre alt und nie auffällig gewesen, gelänge den Eltern der Entlastungsbeweis nach § 832 I 2 BGB.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Deliktsrecht · Unerlaubte Handlungen und Schadensrecht weiterlesen.

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