Aufrechnung gegen den Lohn

Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die H beschäftigt den Monteur N zu 2.450 Euro netto im Monat; N ist ledig und niemandem zum Unterhalt verpflichtet. Im Mai 2026 beschädigt er beim Rangieren ein Firmenfahrzeug, der Schaden beträgt 4.800 Euro. H erklärt die Aufrechnung und zahlt für Juni nichts aus.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Aufrechnung der H setzt Gegenseitigkeit, Gleichartigkeit, Fälligkeit und Erfüllbarkeit voraus (§ 387 BGB) und wirkt nach § 389 BGB.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Gegen den nach § 850c ZPO unpfändbaren Teil der Vergütung findet die Aufrechnung nicht statt (§ 394 S. 1 BGB).

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 394 S. 1 BGB sperrt die Aufrechnung der H gegen die Junivergütung des N vollständig (§ 389 BGB).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    N kann auf den Schutz des § 394 S. 1 BGB iVm § 850c ZPO wirksam verzichten.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ob der Schadensersatzanspruch in voller Höhe besteht, entscheiden erst § 280 I BGB und § 619a BGB.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen weiterlesen.

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