Arbeitsrecht · 1. Staatsexamen · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Die H beschäftigt den Monteur N zu 2.450 Euro netto im Monat; N ist ledig und niemandem zum Unterhalt verpflichtet. Im Mai 2026 beschädigt er beim Rangieren ein Firmenfahrzeug, der Schaden beträgt 4.800 Euro. H erklärt die Aufrechnung und zahlt für Juni nichts aus.
Gegen den nach § 850c ZPO unpfändbaren Teil der Vergütung findet die Aufrechnung nicht statt (§ 394 S. 1 BGB).
§ 394 S. 1 BGB sperrt die Aufrechnung der H gegen die Junivergütung des N vollständig (§ 389 BGB).
N kann auf den Schutz des § 394 S. 1 BGB iVm § 850c ZPO wirksam verzichten.
Ob der Schadensersatzanspruch in voller Höhe besteht, entscheiden erst § 280 I BGB und § 619a BGB.
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