Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Anton muss im Jahr 2026 Krankheitskosten von 4.000 Euro selbst tragen, weil seine Versicherung diesen Teil nicht erstattet. Bei einer Behandlung gibt er der Pflegekraft zusätzlich freiwillig 50 Euro Trinkgeld. Seine zumutbare Belastung beträgt nach der gesetzlichen Staffel 1.500 Euro. Anton will alles in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen.
Die selbst getragenen Krankheitskosten prüfst du als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG.
Nach § 33 EStG genügt es, dass die Aufwendungen außergewöhnlich sind; auf Zwangsläufigkeit kommt es nicht an.
Das freiwillige Trinkgeld von 50 Euro ist keine außergewöhnliche Belastung.
Die Krankheitskosten von 4.000 Euro sind in voller Höhe abziehbar.
Anton kann im Ergebnis 2.500 Euro als außergewöhnliche Belastung abziehen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.