Strafrecht II · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Serkan Yilmaz holt mit einem gefälschten Abholschein Kupferrohre im Wert von 85 Euro bei der Talbeck Sanitär GmbH ab. Geschäftsführer Bernd Kuttner entdeckt den Betrug am 3. März 2026 per Videoüberwachung und ruft die Polizei an, erklärt aber erst am 12. Juni 2026 ausdrücklich seinen Strafverfolgungswillen.
Bei dem Betrug handelt es sich wegen der Geringwertigkeit der Sache um ein relatives Antragsdelikt gemäß § 263 Abs. 4 i.V.m. § 248a StGB.
Antragsberechtigt ist die getäuschte Verkäuferin Meike Ohlrogge, da sie unmittelbar mit dem Täter Kontakt hatte.
Für die geschädigte GmbH konnte Geschäftsführer Bernd Kuttner wirksam den Strafantrag stellen.
Die dreimonatige Antragsfrist begann bereits am Tag des Anrufs bei der Polizei am 3. März 2026 zu laufen.
Der Strafantrag vom 12. Juni 2026 wurde noch innerhalb der dreimonatigen Frist gestellt.
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