Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Bearbeitungstag ist Dienstag, der 12. Januar 2027. Gudrun Aigner betreibt ein Fuhrunternehmen bei Rosenheim und klagt gegen die Inntal Baustoff GmbH auf 46.800,00 EUR. Sie braucht das Geld, um eine fällige Leasingrate abzulösen; eine Sicherheit in dieser Größenordnung kann sie weder stellen noch finanzieren. Die Beklagte ist zahlungsfähig und hat auf zwei Mahnungen nicht geantwortet.
Der Antrag auf Kostentragung ist entbehrlich, der Antrag zugunsten der Gläubigerin bei der vorläufigen Vollstreckbarkeit nicht.
Die Frist für diese Anträge steht in § 714 Abs. 2 ZPO: Sie sind vor Schluss der mündlichen Verhandlung zu stellen.
Weil Aigner die Sicherheit nicht aufbringen kann, ist § 712 ZPO die Vorschrift, auf die sich ihr Antrag stützt.
Ohne den Antrag müsste Aigner rund 51.480,00 EUR aufbringen, bevor sie aus dem Urteil vollstrecken darf.
Der vorsorgliche Antrag auf Versäumnisurteil hilft hier doppelt, weil ein Versäumnisurteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist.
Ordnet der Vorsitzende statt des schriftlichen Vorverfahrens den frühen ersten Termin an, wirkt der vorsorgliche Antrag dort ebenso.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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