Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Anton kauft eine Maschine für seinen Betrieb. Neben dem reinen Kaufpreis fallen Kosten für Transport und Montage an, zudem zieht er Skonto ab.
Der reine Kaufpreis der Maschine gehört zwingend zu den Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB.
Transportkosten stellen bloße Betriebsausgaben dar und dürfen nicht in die Anschaffungskosten einbezogen werden.
Montagekosten zur Herstellung der Betriebsbereitschaft erhöhen ebenfalls das Volumen der Anschaffungskosten.
Erhaltenes Skonto mindert die Anschaffungskosten im Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Zahlung.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.