Anrechnung eines Vorausempfangs auf den Zugewinnausgleichsanspruch (§ 1380 BGB)

Erbrecht · Materielles Erbrecht & Erbprozess · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Paul schenkt seiner Ehefrau Henrike einen Oldtimer im Wert von 45.000 €. Da keine Anrechnungsbestimmung getroffen wurde, stellt sich die Frage, wie sich dieses Geschenk auf den Zugewinnausgleich auswirkt. Wir prüfen, ob und wann § 1380 BGB den Anspruch beeinflusst.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Da der Oldtimer den Wert eines üblichen Gelegenheitsgeschenks deutlich übersteigt, ist er gemäß § 1380 Abs. 1 S. 2 BGB als Vorausempfang auf den Zugewinn anzurechnen.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Um den Zugewinn korrekt zu berechnen, wird der Wert des Oldtimers beim Schenker (Paul) vom Endvermögen abgezogen.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    In der Grundvariante (Henrikes Zugewinn 50.000 €) führt die Anwendung des § 1380 BGB zu einem anderen Ergebnis als die einfache Berechnung ohne diese Norm.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    In der zweiten Variante (Henrikes Zugewinn nur 30.000 €) bewirkt § 1380 BGB eine Verringerung ihres Ausgleichsanspruchs gegenüber der Rechnung ohne Anrechnung.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht · Materielles Erbrecht & Erbprozess weiterlesen.

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