Erbrecht · Materielles Erbrecht & Erbprozess · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Du hast in einem Pflichtteilsprozess im Frühjahr 2025 ein Urteil erwirkt, bei dem die Kosten gegeneinander aufgehoben wurden. Nach einer erfolgreichen Streitwertbeschwerde des Beklagten hat sich der Streitwert jedoch nachträglich verringert; die Wertfestsetzung ist im Juni 2025 rechtskräftig geworden. Nun stellt sich die Frage, wie die Kostenentscheidung und der bereits ergangene Kostenfestsetzungsbeschluss anzupassen sind.
Da sich die Berechnungsgrundlage geändert hat, muss eine der Parteien zwingend einen neuen Kostenfestsetzungsantrag stellen, damit das Gericht tätig wird.
Das Gericht kann die Kostenentscheidung aufgrund der geänderten Wertfestsetzung von Amts wegen anpassen.
Der bereits ergangene Kostenfestsetzungsbeschluss bleibt unberührt und muss durch ein gesondertes Verfahren aufgehoben werden.
Die Änderung der Kostenentscheidung ist nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Rechtskraft der Wertänderung zulässig.
Gegen die Entscheidung des Gerichts, die Kostenentscheidung von Amts wegen zu ändern, ist kein Rechtsmittel gegeben.
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