Erbrecht · Materielles Erbrecht & Erbprozess · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Du hast als Erbe zunächst ausgeschlagen, dann aber deine Ausschlagung beim Nachlassgericht angefochten, weil du ein Baugrundstück im Nachlass vermutet hast. Später erfährst du: Das Grundstück war schon zu Lebzeiten übertragen worden. Elf Wochen nach dieser Kenntnis meldest du dich – du warst im Urlaub – und willst nun die Anfechtungserklärung selbst beseitigen; zugleich schiebst du neue Gründe für die ursprüngliche Anfechtung nach.
Auch die Anfechtungserklärung ist als Willenserklärung ihrerseits anfechtbar.
Für die Anfechtung deiner Anfechtungserklärung gilt die Sechswochenfrist des § 1954 BGB.
Elf Wochen nach Kenntnis des Irrtums ist deine Erklärung noch unverzüglich.
Weil die Anfechtung der Ausschlagung damit wirksam bleibt, giltst du als Annehmender und bist Erbe.
Das Nachlassgericht muss von Amts wegen selbst erforschen, ob noch weitere, von dir nicht behauptete Anfechtungsgründe bestehen.
Das Nachschieben anderer Gründe ist eine neue Anfechtungserklärung mit eigener Frist.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht · Materielles Erbrecht & Erbprozess weiterlesen.
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