Anfall der Erbschaft kraft Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB)

Erbrecht · 1. Staatsexamen · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Der Tischler T stirbt an einem Herzinfarkt. Sein einziger Sohn S erfährt es am selben Abend und hat seither nichts erklärt. Der Geselle G behält die Kreissäge der Werkstatt, und der Holzhändler H verlangt 4.800 € aus einer Lieferung, die T noch bestellt hatte.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das Eigentum an der Kreissäge ist mit dem Tod des T auf S übergegangen, ohne dass es eines Übertragungsakts bedurfte (§ 1922 I BGB).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Erbschaft fällt S an, obwohl er weder eine Annahme erklärt noch von einem Erbschein Gebrauch gemacht hat.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Solange S keinen Erbschein vorlegt, kann er von G die Herausgabe der Kreissäge nicht verlangen.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    H kann von S Zahlung der 4.800 € verlangen, obwohl S mit der Bestellung nichts zu tun hatte (§§ 1922 I, 1967 I BGB).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    S kann die Werkstatt samt der Schuld gegenüber H ausschlagen und das übrige Vermögen des T als Erbe behalten.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht · 1. Staatsexamen weiterlesen.

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