Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
K will ein Grundstück im Gebiet der Gemeinde G kaufen. Vorher fragt er bei der Kämmerei schriftlich an, ob für das Grundstück noch ein Herstellungsbeitrag zur Entwässerungseinrichtung offen ist; eine Verwaltungsangestellte antwortet am Dienstag, dem 3. März 2026, schriftlich, das Grundstück sei beitragsfrei. K kauft für 340 000 Euro. Am Montag, dem 14. September 2026, setzt G einen Herstellungsbeitrag von 27 400 Euro fest; die Auskunft war falsch.
Die Anspruchsgrundlage steht im Bürgerlichen Gesetzbuch, die Überleitung im Grundgesetz — und der Obersatz nennt beide.
Weil die Auskunft von einer Verwaltungsangestellten stammt und nicht von einer Beamtin, scheidet § 839 I 1 BGB aus.
Zur Auskunft war G nicht verpflichtet; deshalb kann ihre Erteilung auch keine Amtspflicht verletzen.
Die verletzte Pflicht bestand gerade auch gegenüber K, und das ist mit der Vorschrift zu begründen, aus der sie folgt.
Anspruchsgegner ist die Körperschaft, die dem Amtsträger die Aufgabe anvertraut hat — und diese Frage hat bei einem Landratsamt eine andere Antwort als bei einer Gemeinde.
Ficht K den Beitragsbescheid an, prüft das Verwaltungsgericht die Amtshaftung wenigstens hilfsweise mit.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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