Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die Gemeinde G regelt in ihrer Friedhofssatzung (Art. 23 S. 1, Art. 24 I Nr. 1 GO) die gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof: § 12 macht sie von einer Zulassung abhängig, § 13 vom Nachweis der fachlichen Eignung, § 14 begrenzt die Zahl der zugelassenen Betriebe auf acht, § 15 lässt Arbeiten nur montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr zu. Der Antrag des Steinmetzen U wird am Dienstag, dem 21. April 2026, abgelehnt: Acht Betriebe seien bereits zugelassen.
Der Regelungsvorbehalt des Art. 12 I 2 GG nennt nur die Berufsausübung und trägt gleichwohl die Rechtfertigung auch für die Berufswahl.
§ 15 der Satzung — Arbeiten nur werktags von 8 bis 17 Uhr — ist eine subjektive Zulassungsvoraussetzung, weil er den Zugang an eine Bedingung knüpft.
§ 14 der Satzung — höchstens acht Betriebe — steht auf der schwersten der drei Stufen, und daran entscheidet sich der Fall.
§ 13 der Satzung — der Nachweis der fachlichen Eignung — steht dagegen auf der mittleren Stufe und hält stand.
Weil die Satzung Art. 12 GG nicht unter Angabe des Artikels nennt, verstößt sie gegen das Zitiergebot.
Von der Stufenlehre wird in der Arbeit die Zuordnung gebraucht — und sonst nichts.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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