Abgrenzung von Kauf- und Werkvertrag (§ 631 I BGB)

Schuldrecht AT · Schuldverhältnis und Leistungsstörung · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

G lässt für ihre Weinbar von der Tischlerin T einen Tresen nach Maß bauen; 7.900 €, Holz und Beschläge stellt T. Gefertigt wird in Ts Werkstatt, aufgestellt frei im Raum. Nach fünf Wochen quillt die Platte auf: Das Holz ist für feuchte Räume ungeeignet.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Bevor irgendeine Mängelnorm zitiert wird, ist der Vertragstyp zu bestimmen — er entscheidet über das ganze Regime.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Weil T den Tresen herstellt, liegt ein Werkvertrag vor und § 631 I BGB ist die richtige Norm.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Beim Tresen aus Esche kann G selbst wählen, ob T die Platte ausbessert oder eine neue liefert (§ 439 I BGB).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Weil ein Tresen nach Maß keine vertretbare Sache ist, bleibt das Werkvertragsrecht teilweise anwendbar.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Verlangt G nur die Ausbesserung der Arbeitsplatte, darf der Streit über den Vertragstyp ausdrücklich offenbleiben.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT · Schuldverhältnis und Leistungsstörung weiterlesen.

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