Schuldrecht AT · Schuldverhältnis und Leistungsstörung · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
G lässt für ihre Weinbar von der Tischlerin T einen Tresen nach Maß bauen; 7.900 €, Holz und Beschläge stellt T. Gefertigt wird in Ts Werkstatt, aufgestellt frei im Raum. Nach fünf Wochen quillt die Platte auf: Das Holz ist für feuchte Räume ungeeignet.
Bevor irgendeine Mängelnorm zitiert wird, ist der Vertragstyp zu bestimmen — er entscheidet über das ganze Regime.
Weil T den Tresen herstellt, liegt ein Werkvertrag vor und § 631 I BGB ist die richtige Norm.
Beim Tresen aus Esche kann G selbst wählen, ob T die Platte ausbessert oder eine neue liefert (§ 439 I BGB).
Weil ein Tresen nach Maß keine vertretbare Sache ist, bleibt das Werkvertragsrecht teilweise anwendbar.
Verlangt G nur die Ausbesserung der Arbeitsplatte, darf der Streit über den Vertragstyp ausdrücklich offenbleiben.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT · Schuldverhältnis und Leistungsstörung weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.