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Einführung — So arbeitest du mit ALEX – Tutor

Überblick

ALEX – Tutor bringt Zivilrecht II für das zweite Staatsexamen zusammen: Zulässigkeit, Zuständigkeit, Streitwert und Klagearten. Hier steht, was in dem einen Satz steckt, den eine Examensarbeit zur Zulässigkeit meist schreibt: „Die zulässige Klage ist begründet.“ Der Stoff ist von null erklärt und durchgehend auf die Aufgaben zugeschnitten, die in der bayerischen Assessorklausur wirklich gestellt werden. Gearbeitet wird mit der ZPO, dem GVG, dem GKG und dem BGB.

Am Ende dieser Aufgaben steht ein Satz, ein Antrag, ein Beschluss oder eine Zahl, die so in der Klausur stehen könnten. Der Weg dorthin besteht aus Fragen, die jedes Mal wiederkehren. Welcher der vierzehn Prüfungspunkte ist in dieser Akte zweifelhaft? Welches Gericht ist sachlich und örtlich zuständig, und welche Zahl entscheidet darüber? Welcher der drei Streitwerte ist gemeint? Welche Klageart steht im Antrag, und ist er bestimmt?

Die Zulässigkeit wird in der Examensklausur fast nie ausführlich geprüft. Sie steht meist in einem Satz, und wo sie ausnahmsweise streitig ist, wird sie zum Schwerpunkt der Arbeit. Die Leistung dieses Gebiets liegt deshalb darin, in der Akte den einen zweifelhaften Punkt zu finden und die übrigen mit dem Wort „zulässig“ zu erledigen. Die erste Landkarte zählt es nach: Bei elf von vierzehn Prüfungspunkten lautet die Antwort auf die Frage nach den Sätzen im Urteil „keinen“.

Ausgewertet sind 43 vollständig beschriebene zivilrechtliche Aufgaben der bayerischen Zweiten Juristischen Staatsprüfung aus zehn Prüfungsterminen von 2020/I bis 2026/I. In 25 davon ist ein Punkt dieses Gebiets ausdrücklich benannt, in den übrigen 18 weist die Grundlage keinen streitigen Punkt aus. Das heißt nicht, dass die Zulässigkeit dort keine Rolle spielte: In jeder Gerichtsaufgabe steht sie, nur eben in einem Satz.

Nach dem Erzeugnis verteilen sich die 43 Aufgaben auf 25 Entscheidungen des Gerichts, 12 Anwaltsschriftsätze und 6 Gutachten oder Kautelarklausuren. Bis 2021/II bestand der zivilrechtliche Teil aus fünf Aufgaben, seit 2022/I sind es vier. Auf die 20 Aufgaben der Termine 2020/I bis 2021/II entfallen elf Gerichts-, fünf Anwalts- und vier Gutachtenaufgaben, auf die 23 Aufgaben der Termine 2022/I bis 2026/I vierzehn, sieben und zwei. Der Anteil der Gerichtsaufgaben steigt damit von 11 von 20 auf 14 von 23.

In acht der 43 Aufgaben ist Zuständigkeit oder Streitwert einzeln belegt, von § 29 ZPO in 2020/I Nr. 3 bis zum Übergang auf die neue Wertgrenze in 2026/I Nr. 1 und der Widerklage darüber in 2026/I Nr. 2. Der Streitwert war in keiner der 43 Aufgaben festzusetzen, in fünf war er ausdrücklich erlassen. Wer daraus schließt, er sei entbehrlich, verwechselt Rechnung und Ausspruch: Die sachliche Zuständigkeit hängt an derselben Zahl.

In keiner der 43 Aufgaben war ein Beschluss zu fertigen, auch kein Verweisungsbeschluss. Musterfeststellungsklage, Abhilfeklage, Verbandsklagerecht, Schiedsverfahren und die Anerkennung ausländischer Titel kamen in den ausgewerteten Aufgaben nicht vor. Ein Null-Treffer sagt, wo Lernzeit gespart werden darf. Die fünf Gegenstände bekommen deshalb zusammen eine einzige Einheit, die „Nullen“. Die Verweisung hat trotz der Null vollen Raum im Band, weil sie geprüft wird, auch wenn sie nicht geschrieben wird, und der Wortlaut ihres Beschlusses steht bereit.

Wofür es Punkte gibt, zeigt der Bewertungsbogen der Erstkorrektur zu 2024/II Nr. 1, den die Auswertung heranzieht. Er gliedert die Entscheidungsgründe in der Reihenfolge Einspruch, Zulässigkeit, Begründetheit je Anspruch, Nebenforderungen und Hilfsgutachten. Wer die Fristberechnung des Einspruchs oder die Zuständigkeit übergeht, verliert Punkte, die mit dem materiellen Ergebnis nichts zu tun haben. Eigens bewertet wird auch der Einleitungssatz der Entscheidungsgründe, neben dem Rubrum mit den Parteirollen, der Zug-um-Zug-Fassung des Tenors und den Anträgen, und genau dort steht die Zulässigkeit im Regelfall: in einem Satz. Der Tenor wird je Streitgegenstand und je Beklagtem bepunktet.

Fünf Beträge entscheiden, vor welchem Gericht eine Klage steht und welche Rechtsmittel offen sind, und alle fünf gelten seit dem 1. Januar 2026. Das Amtsgericht ist nach § 23 Nr. 1 GVG für Ansprüche bis zu zehntausend Euro zuständig. Die Berufung ist nach § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 1 000 Euro übersteigt oder sie zugelassen ist. Das vereinfachte Verfahren nach § 495a ZPO reicht bis 1 000 Euro, die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO setzt mehr als 25 000 Euro voraus und die Kostenbeschwerde nach § 567 Abs. 2 ZPO mehr als 300 Euro. Eine Klage über 7.500 Euro gehört danach vor das Amtsgericht. Das Übergangsrecht steht für § 23 Nr. 1 GVG in § 44 Satz 1 EGGVG und für die drei Rechtsmittelschwellen in § 47 EGZPO.

Der Commercial Court steht im Band, obwohl er in keiner der 43 Aufgaben als Punkt dieses Gebiets benannt ist. § 119b Abs. 1 GVG ermächtigt die Landesregierungen, durch Rechtsverordnung einen oder mehrere Senate bei einem Oberlandesgericht oder einem Obersten Landesgericht als Commercial Court einzurichten, der im ersten Rechtszug für bestimmte Streitigkeiten mit einem Streitwert ab 500 000 Euro zuständig ist. Vier Einheiten behandeln ihn.

Bei den Normen dieses Gebiets entscheidet die Ebene des Zitats. § 9 ZPO besteht aus zwei Sätzen und hat keine Absätze, „§ 9 Abs. 1 ZPO“ gibt es nicht. § 5 ZPO ist ein einziger Satz mit zwei Halbsätzen. § 71 Abs. 2 GVG zählt neun Nummern. § 39 ZPO macht die Zuständigkeit davon abhängig, dass der Beklagte zur Hauptsache mündlich verhandelt, und nimmt die Wirkung aus, wenn die Belehrung nach § 504 ZPO unterblieben ist. Zitiert wird deshalb auf der Ebene, auf der der Fehler passiert: Absatz, Satz, Nummer, Buchstabe und Halbsatz.

Ein großer Teil des Gebiets besteht aus Weichen: Zwei oder drei Wege liegen nebeneinander, und in der Akte nimmt man leicht den falschen. Dazu gehören Prozessurteil oder Zulassung mit Vorbehalt, Amtsgericht oder Landgericht, Handlungsort oder Erfolgsort, Verweisen oder als unzulässig abweisen und § 5 Halbsatz 2 ZPO oder § 45 Abs. 1 GKG. Der Band führt 35 solche Weichen, jede in einer eigenen Einheit.

Acht Felder, 144 Einheiten:

  • Feld 1: Der Aufbau der Zulässigkeitsprüfung und die Prozessvoraussetzungen (20 Einheiten)
  • Feld 2: Die sachliche Zuständigkeit und der Zuständigkeitsstreitwert (24 Einheiten)
  • Feld 3: Die örtliche Zuständigkeit (20 Einheiten)
  • Feld 4: Gerichtsstandsvereinbarung, rügelose Einlassung, Verweisung (16 Einheiten)
  • Feld 5: Der Streitwert in seinen drei Funktionen (22 Einheiten)
  • Feld 6: Die Klagearten und der Klageantrag (20 Einheiten)
  • Feld 7: Klagehäufung, Stufenklage, Streitgegenstand und Rechtshängigkeit (12 Einheiten)
  • Feld 8: Die besonderen Verfahrensarten (10 Einheiten)

Das größte Feld ist Feld 2 mit 24 Einheiten. Davor stehen zwei Landkarten: die Zulässigkeitsprüfung von oben nach unten und ein Sachverhalt, der dreimal gerechnet wird. Mit den Landkarten und den fünf Texten „worum es geht“ liegt der Lehrstoff, 151 Stück, im Modulteil.

Die Einheiten haben fünf Bauarten:

  • 42 Normsätze
  • 33 Schemata
  • 35 Weichen
  • 16 Streitfragen
  • 18 Muster

Die Normsätze sind der größte Baustein, die Streitfragen der kleinste. Jede der 144 Einheiten endet mit einem Quick-Check, und bei 44 davon trägt er eine eigene Bezeichnung: „Ja oder Nein“, „drei Varianten“, „Lückenstelle“, „Rechenaufgabe“, „Fehlersuche“, „Zitierprobe“ und „Fristrechnung“.

Die 18 Muster sind Textbausteine im Wortlaut, wie sie in der Klausur auf das Papier kommen, zum Beispiel der Einleitungssatz der Entscheidungsgründe in vier Fassungen, der Zuständigkeitssatz in vier Fassungen, die Belehrung nach § 504 ZPO, die Zuständigkeitsrüge, der Verweisungsbeschluss, der Streitwertbeschluss mit der Rechnung, drei Leistungsanträge, der unbezifferte Schmerzensgeldantrag, der Stufenklageantrag über drei Stufen und der Tenor nach Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid. Sie stehen als Zitat im Text und sind zum Abdecken und Aufschreiben gedacht.

Dazu 46 Fälle, jeder in allen drei Stufen, zusammen 138 Mikrofälle. Die Stufen steigen im Schwierigkeitsgrad: Der Grundfall ist der klare Fall, die Variante dreht eine Angabe des Sachverhalts und fragt, was sich ändert, und der Streitfall ist der schwerste der drei.

Für die tägliche Wiederholung liegen 530 Karten bereit, in der Jura Eule 80 Fälle, zehn je Feld, zusammen 488 Aussagen.

Dazu kommen vier vollständige Klausuren dieses Bandes im Examensformat, je fünf Stunden. Die erste verlangt das Endurteil des Landgerichts mit vollständigem Tatbestand, den Streitwertbeschluss und, soweit über einen Antrag nicht in der Sache zu entscheiden ist, ein Hilfsgutachten. Bei der zweiten gehört zur Aufgabe, welche Bestandteile die Entscheidung auf Grund der abgesonderten Verhandlung enthalten muss, dazu der Streitwert, getrennt für die Zuständigkeit und für die Gerichtsgebühren. Bei der dritten sind die Art der Entscheidung und die Anträge, über die sie befindet, Teil der Aufgabe. Die vierte verlangt das Endurteil des Amtsgerichts nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid, mit vollständigem Tatbestand, dem Gang des Mahnverfahrens mit allen Daten und dem Beschluss über den Streitwert.

Quer über Wissen und Mikrofälle liegt die Examenstreffer-Schicht: An 23 Stellen, 11 Modulen und 12 Mikrofällen, steht, in wie vielen der ausgewerteten bayerischen Aufgaben die Frage vorkam, die die Einheit behandelt: die Feststellungsfrage in 7 von 43 Aufgaben, der unbezifferte Antrag in 2 von 43 Aufgaben. Wo sich eine Quote an den Terminen nicht nachrechnen lässt, steht kein Siegel.

Wenn du dich lieber führen lassen willst: Alex Coaching

Oben im Menü steht Alex Coaching. Dort führt ALEX dich Feld für Feld, Lektion für Lektion durch den Stoff. Erklärung, Aufgabe und Fall greifen ineinander: Du liest, beantwortest Aufgaben und beurteilst einen Sachverhalt; was du nicht brauchst, überspringst du. Wenn eine Antwort noch nicht sitzt, sagt ALEX dir, woran es liegt, und du versuchst es noch einmal, ohne dass es dich etwas kostet.

Es ist derselbe Lehrstoff wie hier, nur anders serviert.

Wenn du selbst zusammenstellen willst

Der Stoff dieses Bandes liegt unter Trainieren: Wissens-Module, Mikrofälle, Jura Eule und die Examensklausuren. Richte einmal den Lernplan ein — Termin, Umfang, Rechtsgebiete. Danach steht unter Heute dran, was heute ansteht: fällige Wiederholungen und neuer Stoff in einer Liste, ohne dass du wählen musst. Das ist die Frage, an der die meisten Lerntage verloren gehen.

Was es außerdem gibt

Der Klausurencoach führt dieselben vier Klausuren Station für Station — du schreibst eine Station, bekommst eine Rückmeldung dazu und siehst danach, wie dieser Abschnitt in der Musterlösung aussieht. In der Klausurkorrektur reichst du eine eigene Arbeit ein: Ein Prädikatsjurist mit über 13 Punkten im Staatsexamen liest sie und antwortet in null bis drei Tagen, die KI-Fassung kommt sofort. Deine eigenen Karten und Notizen liegen in der Kartei und laufen im selben Rhythmus mit. In der Arena trittst du auf demselben Bestand gegen einen anderen an, nur unter Zeit und mit einem Gegenüber. Der Tutor beantwortet Fragen und nennt darunter, worauf er sich stützt; findet er nichts, sagt er das. Und unter Aktuelle Rspr steht die examensrelevanteste Entscheidung der Woche — knapp erklärt und mit dem Satz, wo sie abgeprüft wird.

Die vier Klausuren nennen ihre Daten in der Akte selbst.