01 · Lernpfad & Architektur — von vierzehn Punkten zu einem Satz
Überblick
Zielgruppe: Referendarin oder Referendar vor oder in der Zivilstation. Maßstab: die vier Examensklausuren dieses Bandes.
Keine Sorge — dieses erste Kapitel ist nur die Landkarte. Du musst hier noch nichts können. Es zeigt, wie der Band gebaut ist und in welcher Reihenfolge du am besten lernst. Blättere jederzeit hierher zurück.
Der Band in einem Bild
Drei Schichten bauen aufeinander auf — Wissen → Übung → Klausur:
- Wissen
151 Module erklären jeden Baustein von null — bei den Normsätzen mit dem Wortlaut, bei den Schemata mit der Prüfungsfolge, bei den Weichen mit der Stelle, an der die Prüfung abbiegt, bei den Streitfragen mit den Ansichten und der Wahl, die man begründet, bei den Mustern mit dem Textbaustein im Wortlaut, und jede der 144 Einheiten mit einem Quick-Check am Ende. - Übung
138 Mikrofälle in drei Stufen: Grundfall, Variante, Streitfall — 46 Themen, jedes in allen dreien. - Klausur
Vier vollständige Examensklausuren, je fünf Stunden: eine Entscheidung des Landgerichts mit vollständigem Tatbestand, Streitwertbeschluss und Hilfsgutachten, eine Entscheidung des Amtsgerichts, bei der zur Aufgabe gehört, welche Bestandteile sie enthalten muss, eine Entscheidung, deren Art zur Aufgabe gehört, und ein Endurteil nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid.
Die Besonderheit dieses Bandes: Er fängt mit zwei Landkarten an. Die erste, Die Zulässigkeitsprüfung von oben nach unten, legt vierzehn Prüfungspunkte in ihrer Reihenfolge nebeneinander und nennt bei jedem die Norm, ob er von Amts wegen oder nur auf Rüge geprüft wird und was sein Fehlen bewirkt. Die letzte Spalte zeigt, wie viele Sätze der Punkt im Urteil kostet. Bei elf von vierzehn Zeilen lautet die Antwort „keinen“, und nur die sachliche Zuständigkeit, die örtliche Zuständigkeit und die Prozessführungsbefugnis kosten etwas.
Die Reihenfolge der Karte läuft von der Gerichtsgewalt über das Gericht zur Partei und von der Partei zur Klage. Rechtsweg, sachliche und örtliche Zuständigkeit stehen vorn, weil das Gericht dort verweist, statt abzuweisen. Unter der Tafel stehen vier weitere Punkte, die nur auf Rüge geprüft werden.
Die zweite, Ein Sachverhalt, drei Streitwerte, rechnet denselben Fall dreimal: für die Zuständigkeit auf 14.700 Euro, für die Gebühren auf 22.700 Euro und für die Beschwer getrennt je Partei. Sie nennt außerdem sechs Stellen, an denen die Rechnungen auseinandergehen: die Nebenforderungen, Klage und Widerklage, die Hilfsaufrechnung, die Stufenklage, wiederkehrende Leistungen sowie die Höchstgrenze.
Was du hier lernst, endet in einem Text, der so in der Klausur stehen könnte: ein Zuständigkeitssatz, ein Klageantrag, ein Streitwertbeschluss, ein Verweisungsbeschluss. Deck ihn ab und schreib ihn aus dem Kopf auf; das ist die Übung.
Vertiefung
Der empfohlene Lernpfad
Es ist ein Wegweiser zum Zurückblättern und kein Pensum, das du jetzt verstehen musst. Die Tagesangaben sind aus dem Umfang gerechnet: Rund zwanzig Lerntage, verteilt nach dem Anteil, den ein Feld am Lehrtext des Bandes hat.
- Schritt 1 — Die beiden Landkarten (≈ ½ Tag)
Feld 0: die Zulässigkeitsprüfung von oben nach unten mit vierzehn Punkten, von denen elf keinen Satz im Urteil kosten, und der Sachverhalt, der dreimal gerechnet wird, mit den drei Streitwerten und den sechs Stellen, an denen die Rechnungen auseinandergehen. Einmal lesen, nicht durcharbeiten; du kommst nach jedem Feld hierher zurück. - Schritt 2 — Der Aufbau der Zulässigkeitsprüfung und die Prozessvoraussetzungen (≈ 2½ Tage)
Feld 1: die vierzehn Punkte in ihrer Reihenfolge, die Wahl zwischen Ausschreiben und dem einen Wort sowie der Einleitungssatz in vier Fassungen. Der Rechtsweg nach § 13 GVG, die Wahl zwischen Rechtsweg und Anspruchsgrundlage nach § 17 Abs. 2 GVG, die Vorabentscheidung nach § 17a GVG sowie die Folgen der Verweisung nach § 17b GVG. § 50 ZPO als ein Satz ohne Absätze, die Tafel der parteifähigen Gebilde, die Prozessfähigkeit nach § 51 und § 52 ZPO sowie die Wahl zwischen Prozessurteil und Zulassung mit Vorbehalt nach § 56 ZPO. Die Postulationsfähigkeit nach § 78 Abs. 1 Satz 1 ZPO, die Abgrenzung der Prozessführungsbefugnis von der Aktivlegitimation und die gewillkürte Prozessstandschaft mit drei Voraussetzungen. Die Textbausteine zur gewillkürten Prozessstandschaft sowie die Wahl zwischen gesetzlicher und gewillkürter Prozessstandschaft. Das Rechtsschutzbedürfnis mit den vier Lagen seines Fehlens und die ordnungsgemäße Klageerhebung nach § 253 ZPO. Der Streit um „demnächst“ in § 167 ZPO und der Streit um die doppelrelevanten Tatsachen. - Schritt 3 — Die sachliche Zuständigkeit und der Zuständigkeitsstreitwert (≈ 3–3½ Tage)
Feld 2: § 23 Nr. 1 GVG mit der Grenze von zehntausend Euro, die Wahl zwischen Amtsgericht und Landgericht mit vier Folgen sowie das Schema der sachlichen Zuständigkeit. § 23 Nr. 2 GVG mit seinen Buchstaben und die Belehrung nach § 504 ZPO. Die Abgrenzung von Zivilsache und Familiensache nach § 23a GVG, die streitwertunabhängigen Fälle des § 71 Abs. 2 GVG sowie die Pflichtspezialkammern nach § 72a GVG und § 119a GVG. Die Handelssache nach § 95 GVG, die Wahl zwischen Kammer für Handelssachen und Zivilkammer nach §§ 96 bis 98 GVG sowie der Streit um die fehlerhafte Besetzung. Das Schema des Zuständigkeitsstreitwerts nach §§ 2 bis 9 ZPO, § 4 Abs. 1 ZPO mit zwei Halbsätzen, § 5 ZPO ohne Absatz, der Streit um die Hilfsaufrechnung und § 3 ZPO mit den Sonderbewertungen der §§ 6 bis 9 ZPO. Die Streitwertangabe im Beschluss, die bleibende Zuständigkeit nach § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, die Widerklage über dem Zuständigkeitswert nach § 506 ZPO und der Verweisungsantrag samt Beschluss. § 119b GVG mit der Schwelle von 500 000 Euro, die Wege zur Zuständigkeit des Commercial Courts, die Verweisung nach § 611 ZPO und die Commercial Chamber. - Schritt 4 — Die örtliche Zuständigkeit (≈ 2½ Tage)
Feld 3: § 12 ZPO mit dem Vorbehalt in der Vorschrift selbst, die örtliche Zuständigkeit von oben nach unten, Wohnsitz und Sitz nach § 13 und § 17 ZPO, die Wahl unter den Gerichtsstandsarten sowie der Gerichtsstand der Niederlassung nach § 21 ZPO. § 29 ZPO mit zwei Absätzen, die Bestimmung des Erfüllungsorts nach §§ 269 und 270 BGB, die Frage nach § 29 ZPO bei der Zahlungsklage sowie die Sperre der Erfüllungsortvereinbarung nach § 29 Abs. 2 ZPO. § 32 ZPO ohne Absatz und ohne Nummer, die Wahl zwischen Handlungsort und Erfolgsort sowie der Streit um die doppelrelevanten Tatsachen. § 33 ZPO mit zwei Alternativen, der Streit um die Konnexität bei der Widerklage und § 23 ZPO mit zwei Sätzen. Die ausschließlichen Gerichtsstände mit ihrer Sperrwirkung, die Wahl zwischen § 29a ZPO und § 24 ZPO, § 29c ZPO, die Wahl nach § 35 ZPO sowie der Zuständigkeitssatz in vier Fassungen. - Schritt 5 — Gerichtsstandsvereinbarung, rügelose Einlassung, Verweisung (≈ 2 Tage)
Feld 4: § 38 ZPO mit drei Absätzen, das Schema der Gerichtsstandsvereinbarung sowie die Wahl zwischen § 38 Abs. 1 ZPO und Absatz 3. § 39 ZPO mit zwei Sätzen, die rügelose Einlassung im schriftlichen Vorverfahren, der Hinweis nach § 504 ZPO sowie die Wahl zwischen § 38 ZPO und § 39 ZPO. Die Zuständigkeitsrüge im Wortlaut und § 40 ZPO mit seinem Absatz 2. Das Schema der Verweisung nach § 281 ZPO, die Bindung in § 281 Abs. 2 ZPO und die Grenze der Bindungswirkung. Die Wahl zwischen Verweisen und Abweisen als unzulässig, der Verweisungsbeschluss im Wortlaut, die Wahl der Verweisungsvorschrift sowie die Wirkung der Verweisung auf die Fristen. - Schritt 6 — Der Streitwert in seinen drei Funktionen (≈ 3–3½ Tage)
Feld 5: ein Sachverhalt mit drei Zahlen, die Brücke von § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG zu § 3 ZPO sowie die Nebenforderung mit und ohne Hauptforderung. Das Schema des Zuständigkeitsstreitwerts, § 5 ZPO mit zwei Halbsätzen sowie die Wahl zwischen § 5 Halbsatz 2 ZPO und § 45 Abs. 1 GKG. Klage und Widerklage dreimal gerechnet, § 45 Abs. 3 GKG mit zwei übersehenen Merkmalen, die Hilfsaufrechnung im Streitwert sowie der Streit um die Beschwer des zur Auskunft verurteilten Beklagten. § 44 GKG mit § 254 ZPO, der Streit um § 44 GKG oder § 5 Halbsatz 1 ZPO, die Stufenklage dreimal gerechnet und der Streitwertbeschluss im Wortlaut. Die Wahl zwischen § 9 ZPO und § 42 GKG, Miete und Pacht nach § 8 ZPO gegen § 41 GKG sowie der Streit um den Abschlag bei der Feststellungsklage. § 63 GKG mit seinen zwei Auslösern und der Gebührensprung nach § 34 Abs. 1 Satz 2 GKG. Die Rechtsmittelwerte, die Beschwer im Wortlaut und die Streitwertbeschwerde nach § 68 GKG. - Schritt 7 — Die Klagearten und der Klageantrag (≈ 2½–3 Tage)
Feld 6: die Klageart im Antrag, § 256 Abs. 1 ZPO, das Schema zum Feststellungsinteresse, die Wahl zwischen Leistungs- und Feststellungsklage mit vier Ausnahmen sowie das Feststellungsinteresse bei laufender Schadensentwicklung. § 256 Abs. 2 ZPO mit der Zwischenfeststellungsklage, die Wahl zwischen Zwischenfeststellung und selbständiger Feststellungsklage sowie die negative Feststellungsklage. Die Bestimmtheit des Antrags nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, drei Leistungsanträge im Wortlaut, das Schema zur Bestimmtheit sowie die Anträge auf Unterlassung und Abgabe einer Willenserklärung. Die Wahl zwischen beziffertem und unbeziffertem Antrag, der unbezifferte Schmerzensgeldantrag sowie die Bindung des Urteils an den Antrag nach § 308 Abs. 1 ZPO. Die Klage auf künftige Leistung nach § 257 und § 258 ZPO, die Besorgnis in § 259 ZPO sowie die Wahl unter den drei Vorschriften über die künftige Leistung. Der Feststellungsantrag und der Zwischenfeststellungsantrag im Wortlaut sowie die Frage nach der Gestaltungsklage. - Schritt 8 — Klagehäufung, Stufenklage, Streitgegenstand und Rechtshängigkeit (≈ 1½–2 Tage)
Feld 7: § 260 ZPO mit drei Voraussetzungen, die Wahl der Häufungsart und die Eventualhäufung. Die Stufenklage nach § 254 ZPO, der Stufenklageantrag im Wortlaut sowie die Wahl zwischen Stufenklage und gewöhnlicher Klagehäufung. Der zweigliedrige Streitgegenstand und die verdeckte Teilklage. Die Sperre des § 261 ZPO und die anderweitige Rechtshängigkeit. Die Rückwirkung der Zustellung nach § 167 ZPO und die Dauer von „demnächst“. - Schritt 9 — Die besonderen Verfahrensarten (≈ 1½ Tage)
Feld 8: der Ablauf des Mahnverfahrens, „alsbald“ in § 696 Abs. 3 ZPO, die Rechtshängigkeit ab Mahnbescheid oder später, § 700 ZPO mit sechs Absätzen und der Tenor nach Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid im Wortlaut. Das Schema des Urkundenprozesses, die Wahl zwischen Vorbehaltsurteil und Abweisung sowie das Nachverfahren nach § 600 ZPO. § 495a ZPO mit der Grenze von 1 000 Euro und die Nullen. - Schritt 10 — Klausurphase
Vier Klausuren unter Zeit, je fünf Stunden: das Endurteil des Landgerichts mit Tatbestand, Streitwertbeschluss und Hilfsgutachten, die Entscheidung auf Grund einer abgesonderten Verhandlung, die Entscheidung, deren Art zur Aufgabe gehört, und das Endurteil des Amtsgerichts nach Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid. Fang mit der an, deren Schwerpunkt du eben durchgearbeitet hast; dann liest du die Akte nicht zum ersten Mal mit einem Stoff, den du noch nicht kennst. Zwischendurch die Jura Eule zum Wachhalten.
Woran du merkst, dass es sitzt
Du gehst jeden Aktenauszug an den vierzehn Punkten der ersten Landkarte entlang und findest den einen, der zweifelhaft ist. Die übrigen erledigst du in einem Wort. Bei jeder Zahl weißt du, ob sie den Zuständigkeitsstreitwert, den Gebührenstreitwert oder die Beschwer meint, und du rechnest jede der drei für sich. Bei der Zuständigkeit gehst du die Stufen vom allgemeinen Gerichtsstand bis zur Gerichtsstandsvereinbarung und zur rügelosen Einlassung durch und erkennst, ob verwiesen oder abgewiesen wird. Beim Antrag fragst du, welche Klageart er trägt, ob er bestimmt ist und ob das Urteil in ihm bleibt.
Den Zuständigkeitssatz, den Verweisungsbeschluss, den Streitwertbeschluss und den Klageantrag schreibst du aus dem Kopf im Wortlaut. Das gelingt, weil du die Normen auf der Ebene kennst, auf der Zitate scheitern: Absatz, Satz, Nummer und Halbsatz.