Skript

01 · Lernpfad & Architektur — vom Aktenauszug zum Urteil

Überblick

Zielgruppe: Referendarin oder Referendar vor oder in der Zivilstation. Maßstab: die vier Examensklausuren dieses Bandes.

Keine Sorge — dieses erste Kapitel ist nur die Landkarte. Du musst hier noch nichts können. Es zeigt, wie der Band gebaut ist und in welcher Reihenfolge du am besten lernst. Blättere jederzeit hierher zurück.

Der Band in einem Bild

Drei Schichten bauen aufeinander auf — Wissen → Übung → Klausur:

  • Wissen
    147 Module erklären jeden Baustein von null — bei den Normsätzen mit dem Wortlaut, bei den Schemata mit der Prüfungsfolge, bei den Weichen mit der Stelle, an der die Prüfung abbiegt, bei den Streitfragen mit den Ansichten und der Wahl, die man begründet, bei den Mustern mit dem Textbaustein im Wortlaut, und jede der 140 Einheiten mit einem Quick-Check am Ende.
  • Übung
    135 Mikrofälle in drei Stufen: Grundfall, Variante, Streitfall — 45 Themen, jedes in allen dreien.
  • Klausur
    Vier vollständige Examensklausuren, je fünf Stunden, jede ein Urteil mit eigenem Schwerpunkt: das Endurteil des Landgerichts mit vollständigem Tatbestand, das Endurteil des Amtsgerichts mit der Frage, welche Bestandteile es haben muss, eine Entscheidung, deren Art zur Aufgabe gehört, und das Endurteil gegen mehrere Beklagte mit einer ausführbaren Kostenentscheidung.

Die Besonderheit dieses Bandes: Er fängt mit zwei Landkarten an. Die erste, Der Weg vom Aktenauszug zum Urteil, legt die fünf Stationen (Sachstation, Zulässigkeitsstation, Klägerstation, Beklagtenstation und Beweisstation) und den Entscheidungsvorschlag nebeneinander und zeigt bei jeder, welcher Abschnitt des fertigen Urteils aus ihr entsteht. Danach sortiert sie den Prozessstoff in vier Haufen:

  • „unstreitig“
  • „streitig und erheblich“
  • „streitig
  • unerheblich“ und „rechtlich ohne Bedeutung“

Zwei davon gehören nirgends ins Urteil, und darin liegt der Zeitgewinn. Über allem steht die Zeitschranke des Schlusses der mündlichen Verhandlung.

Die zweite, Das Urteil von oben nach unten, führt zehn Bestandteile vom Kopf des Blattes bis unter die Unterschriften auf, jeden mit der Norm, mit der Frage, ob er entfallen darf, und mit dem Fehler, an dem er scheitert. Drei davon stehen außerhalb des § 313 ZPO: die Eingangsformel, die Unterschriften der Richter und die Rechtsbehelfsbelehrung. Sie werden am häufigsten vergessen, weil jede Aufzählung, die nur § 313 Abs. 1 ZPO abschreibt, sie nicht enthält.

Und noch etwas fällt auf: Die Reihenfolge, in der du schreibst, ist nicht die Reihenfolge auf dem Blatt. Geschrieben wird in dieser Folge: die Gründe im Entwurf, der Tenor, der Tatbestand und zuletzt Kosten, vorläufige Vollstreckbarkeit und Streitwert. Der Tenor kann erst stehen, wenn das Ergebnis feststeht, und der Tatbestand darf nur enthalten, was die Gründe brauchen.

Was du hier lernst, endet in einem Text, der so im Urteil stehen könnte: ein Tenor, eine Kostenformel, ein Vollstreckbarkeitsausspruch, ein Tatbestandsabsatz. Deck ihn ab und schreib ihn aus dem Kopf auf; das ist die Übung.

Vertiefung

Der empfohlene Lernpfad

Es ist ein Wegweiser zum Zurückblättern und kein Pensum, das du jetzt verstehen musst. Die Tagesangaben sind aus dem Umfang gerechnet: Rund zwanzig Lerntage, verteilt nach dem Anteil, den ein Feld am Lehrtext des Bandes hat.

  • Schritt 1 — Die beiden Landkarten (≈ ½ Tag)
    Feld 0: der Weg vom Aktenauszug zum Urteil mit fünf Stationen, dem Entscheidungsvorschlag, vier Haufen und der Zeitschranke, und das Urteil von oben nach unten mit zehn Bestandteilen, von denen drei außerhalb des § 313 ZPO stehen. Einmal lesen, nicht durcharbeiten; du kommst nach jedem Feld hierher zurück.
  • Schritt 2 — Vom Aktenauszug zur Entscheidung — die Relation (≈ 3 Tage)
    Feld 1: das Lesen der Aufgabenstellung vor allem anderen, die fünf Stationen mit ihrem jeweiligen Ertrag und der erste Durchgang mit Zeitleiste und Beteiligtentafel. Die Sachstation mit dem nicht wirksam Bestrittenen als unstreitigem Stoff und die vorgezogene Zulässigkeitsstation. Die Klägerstation mit dem Maßstab der Schlüssigkeit, die Substantiierung als Tiefe des Vortrags, der Streit um den Hinweis an die anwaltlich vertretene Partei und der Hinweis im Text samt Prozessgeschichte und Gründen. Die Beklagtenstation mit dem Maßstab der Erheblichkeit, die vier Erklärungsarten des § 138 ZPO und die Hauptverteidigung vor dem Hilfsvorbringen. Die Beweisstation mit ihrem Maßstab der Beweisbedürftigkeit, die Tatsachen ohne Beweisbedarf nach § 288, § 291 und § 292 ZPO und die Beweislast vor dem Beweisantritt. Die vier Haufen und ihr Platz im fertigen Urteil. Die Zeitschranke des § 313 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, das schriftliche Verfahren nach § 128 Abs. 2 ZPO und der Stoff nach Schluss der Verhandlung mit § 296a, § 283 und § 156 ZPO. Der Streit um unstreitiges Vorbringen nach dem Schluss der Verhandlung, der Satz über den nachgereichten Schriftsatz, die beiden Maßstäbe des § 296 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO und der Zurückweisungssatz in den Entscheidungsgründen. Die Reihenfolge des Schreibens im Unterschied zur Reihenfolge des Urteils.
  • Schritt 3 — Der Tenor (≈ 3–3½ Tage)
    Feld 2: § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO als Urteilsformel und der Aufbau des Tenors in drei Ziffern. Die Bestimmtheit nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 und § 750 Abs. 1 ZPO, das Verbot der Bezugnahme im Tenor samt seiner einen Ausnahme und der Zahlungstenor. Die Bindung an die Anträge nach § 308 Abs. 1 ZPO samt ihrem zweiten Satz und § 308 Abs. 2 ZPO mit seiner Folge für den Tatbestand. Der Satz „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“ und die Behebung des fehlenden Satzes über § 319 oder § 321 ZPO. Verwerfen, Zurückweisen und Abweisen als drei Worte für drei Lagen, der Streit um „als unzulässig“ im Tenor und der Abweisungstenor in seinen Fassungen. Der Zug-um-Zug-Tenor, die Einreden hinter dem Zug um Zug nach §§ 273, 274, 320 und 322 BGB, der Annahmeverzugsausspruch mit § 756 ZPO und das Haftungsverhältnis bei mehreren Verurteilten. Der Herausgabe- und Räumungstenor, der Feststellungstenor und der Gestaltungs-, Duldungs- und Willenserklärungstenor. Der Tenor bei der Stufenklage, ein Tenor oder zwei bei Klage und Widerklage und der Tenor nach Teilerledigung und nach Teilklagerücknahme. Zinssatz und Bezugsgröße nach § 288 und § 291 BGB, der Streit um den Zinsbeginn am Tag der Zustellung oder am Tag danach und der vollständige Nebenforderungstenor. Die Gegenprobe mit sieben Fragen an den fertigen Tenor.
  • Schritt 4 — Die Kostenentscheidung (≈ 3 Tage)
    Feld 3: § 308 Abs. 2 ZPO mit dem Kostenausspruch von Amts wegen und die Prüfungsfolge zur einschlägigen Kostennorm. Die Wahl zwischen Quote und getrenntem Ausspruch, § 92 Abs. 1 ZPO mit dem Unterschied zwischen Teilung und Aufhebung, das Rechenschema der Quote und die Kostenformeln zu § 91 und § 92 ZPO im Wortlaut. Die Wahl zwischen § 92 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO und die beiden Nummern des § 92 Abs. 2 ZPO. § 93 ZPO und das sofortige Anerkenntnis, der Streit um das Anerkenntnis nach der Verteidigungsanzeige, § 91a ZPO mit seiner Zustimmungsfiktion und der Streit um die Bindung an die übereinstimmende Erledigterklärung. Die Wahl zwischen § 91a ZPO und § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO, die Kostenformeln bei Erledigung, Rücknahme, Anerkenntnis und Säumnis im Wortlaut und die Kostenmischentscheidung. § 100 ZPO mit allen vier Absätzen, die Wahl zwischen § 100 ZPO und der Baumbachschen Formel, die Baumbachsche Kostenformel als Rechnung in vier Schritten, die Baumbach-Fassung des Kostentenors und § 101 ZPO mit den Kosten der Nebenintervention im Wortlaut.
  • Schritt 5 — Die vorläufige Vollstreckbarkeit (≈ 2 Tage)
    Feld 4: § 708 ZPO mit elf Nummern und ohne Absätze, die Prüfungsfolge für den Ausspruch, die getrennte Prüfung der beiden Wertgrenzen der Nummer 11 und die sechs Mustertenöre. § 709 ZPO mit seinen drei Sätzen und die Wahl zwischen § 708 mit § 711 ZPO und § 709 ZPO. § 711 ZPO mit drei Sätzen und zwei Bezugsgrößen, die Abwendungsbefugnis im Wortlaut für beide Seiten, der Streit um den Ausspruch bei fehlender Beschwer und die Abgrenzung von § 711 und § 713 ZPO nach der Beschwer. Die Schutzanträge nach § 710, § 711 Satz 3 und § 712 ZPO und die Vollstreckbarkeit beim Anerkenntnis-, Versäumnis- und Teilabweisungsurteil. Der Begründungssatz samt Höhe der Sicherheit und § 717 ZPO mit dem Zweck der Sicherheitsleistung.
  • Schritt 6 — Der Tatbestand (≈ 3–3½ Tage)
    Feld 5: § 313 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 ZPO als zwei Soll-Vorschriften, die feste Ordnung des Tatbestands, der Einleitungssatz im Wortlaut und die Zuordnung eines Satzes zum unstreitigen oder zum streitigen Teil. Die Zeitformen und ihre Gründe, der Streit um die Bezugnahme auf ein Anlagenkonvolut, die Globalverweisung samt konkreter Bezugnahme im Wortlaut und § 314 ZPO mit dem Tatbestand als Beweismittel. Die Antragsformel im Wortlaut, die Wahl zwischen „behauptet“ und „ist der Ansicht“, der Aufbau des streitigen Klägervorbringens und die Dinge ohne Platz im Tatbestand. Die Prozessgeschichte mit ihren zwei Stellen, die Überleitungssätze im Wortlaut, der Tatbestand bei Streitgenossen und der Tatbestand bei Widerklage. § 313a ZPO mit allen fünf Absätzen, die Entscheidung über den Tatbestand nach § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO, das Entfallen des Tatbestands nach § 313b ZPO beim Versäumnis-, Anerkenntnis- und Verzichtsurteil und der Überschriftensatz samt Bezugnahme im Tenor. Der Streit um die negative Beweiskraft des Tatbestands und der vollständige Tatbestand auf einer Seite.
  • Schritt 7 — Die Entscheidungsgründe (≈ 2–2½ Tage)
    Feld 6: § 313 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 3 ZPO und die kurze Zusammenfassung, der Einleitungssatz in vier Varianten und die Zulässigkeit in den Gründen als Wort oder als Abschnitt. Der Aufbau in der Reihenfolge des Bewertungsbogens, Urteilsstil und Gutachtenstil mit der einen Stelle des Wechsels, derselbe Absatz in beiden Stilen und die Reihenfolge nach dem Tenor. Die Gliederung bei mehreren Beklagten und mehreren Ansprüchen, Stattgabe und Abweisung als zwei Bauweisen und der Streit um die Hilfsaufrechnung mit der Reichweite des § 322 Abs. 2 ZPO. § 286 Abs. 1 ZPO mit seinen zwei Sätzen, die Beweiswürdigung im Wortlaut und die Beweislastentscheidung am Ende der Würdigung. Die Nebenforderungen zuletzt, Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit in je einem Satz und das Hilfsgutachten nach Voraussetzung und Form.
  • Schritt 8 — Die Urteilsarten (≈ 2 Tage)
    Feld 7: § 300 ZPO mit dem Endurteil und der Entscheidungsreife. § 301 ZPO mit dem Teilurteil, das Schema zur Zulässigkeit eines Teilurteils und der Streit um die Gefahr widersprechender Entscheidungen. § 304 ZPO mit dem Grundurteil, der Streit um die Abgrenzung von Grund und Betragsverfahren und der Wortlaut von Teil- und Grundurteil. § 302 ZPO mit dem Vorbehaltsurteil in vier Absätzen und das Vorbehaltsurteil samt Nachverfahren im Wortlaut mit § 599 ZPO. Anerkenntnis- und Verzichtsurteil nach § 307 und § 306 ZPO, die drei Urteile mit Überschriftpflicht nach § 313b ZPO im Wortlaut und das Zwischenurteil mit dem Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung.
  • Schritt 9 — Rubrum, Nebenentscheidungen und was nach dem Urteil kommt (≈ 1 Tag)
    Feld 8: das Rubrum nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO und der Kopf des Urteils im Wortlaut. Die Rechtsbehelfsbelehrung nach § 232 ZPO über § 78 Abs. 1 ZPO und § 23 Nr. 1 GVG. Der Streitwertbeschluss neben dem Urteil nach § 63 GKG. Die vier Wege bei Fehlern und Lücken nach § 319, § 320, § 321 und § 321a ZPO. § 319 Abs. 3 ZPO mit den Rechtsbehelfen gegen die vier Entscheidungen.
  • Schritt 10 — Klausurphase
    Vier Klausuren unter Zeit, je fünf Stunden, jede ein Urteil mit eigenem Schwerpunkt: der vollständige Tatbestand und der Streitwertbeschluss, die Bestandteile des amtsgerichtlichen Urteils, die Art der Entscheidung, die Kosten bei mehreren Beklagten. Fang mit der an, deren Schwerpunkt du eben durchgearbeitet hast; dann liest du die Akte nicht zum ersten Mal mit einem Stoff, den du noch nicht kennst. Zwischendurch die Jura Eule zum Wachhalten.

Woran du merkst, dass es sitzt

Du ordnest jeden Aktenauszug, bevor du schreibst: in die Stationen und in die vier Haufen, und du weißt, welcher Teil des Urteils aus jedem Haufen wird. Du fasst den Tenor je Streitgegenstand und je Beklagtem, bestimmt und ohne Bezugnahme, und der Satz „Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“ fehlt nicht. Bei den Kosten fragst du zuerst, welche Norm den Ausspruch begründet, und rechnest die Quote nach. Bei der vorläufigen Vollstreckbarkeit prüfst du die beiden Wertgrenzen der Nummer 11 getrennt.

Den Tatbestand schreibst du in seinen Zeitformen und lässt weg, was nie hineingehört, und du erkennst vorher, ob nach § 313a ZPO überhaupt einer verlangt ist. In den Gründen wechselst du an einer Stelle vom Urteilsstil in den Gutachtenstil und an keiner anderen. Bei jeder Aufgabe weißt du, ob ein Endurteil, ein Teilurteil oder ein Grundurteil zu fertigen ist und was davon entfallen darf. Das gelingt, weil du die Bestandteile des Urteils kennst und die Textbausteine aus dem Kopf schreiben kannst.