01 · Lernpfad & Architektur — vom Anspruch bis zum Tenor
Überblick
Zielgruppe: Referendarin oder Referendar im zweiten Staatsexamen. Maßstab: die vier Examensklausuren dieses Bandes.
Keine Sorge — dieses erste Kapitel ist nur die Landkarte. Du musst hier noch nichts können. Es zeigt, wie der Band gebaut ist und in welcher Reihenfolge du am besten lernst. Blättere jederzeit hierher zurück.
Der Band in einem Bild
Drei Schichten bauen aufeinander auf — Wissen → Übung → Klausur:
- Wissen
150 Module erklären jeden Baustein von null — bei den Normsätzen mit dem Wortlaut, bei den Schemata mit der Prüfungsfolge, bei den Weichen mit der Stelle, an der die Prüfung abbiegt, bei den Streitfragen mit den Ansichten und der Wahl, die man begründet, bei den Mustern mit dem Textbaustein im Wortlaut, und jede der 140 Einheiten mit einem Quick-Check am Ende. - Übung
135 Mikrofälle in drei Stufen: Grundfall, Variante, Streitfall — 45 Themen, jedes in allen dreien. - Klausur
Vier vollständige Examensklausuren, je fünf Stunden: drei Urteile und eine Anwaltsaufgabe mit Hilfsgutachten und Mandantenschreiben.
Die Besonderheit dieses Bandes: Er fängt mit zwei Tafeln an, die keine Prüfungsschemata sind. Die erste, Die Tafel der Anspruchsgrundlagen, ordnet fünf Gruppen von Ansprüchen in der Reihenfolge des Gutachtens und fragt bei jeder Grundlage nach den Voraussetzungen, der Beweislast, der Rechtsfolge, der Verjährung und der Konkurrenz.
Die zweite, Die Kette der Leistungsstörung, führt neun Stationen von der Pflicht bis zur Verjährung auf und nennt bei jeder die Norm, den Prüfpunkt, die Last und den häufigsten Fehler. Die erste Tafel stellt die Frage, welche Ansprüche einzeln zu prüfen sind und in welcher Folge, die zweite, an welcher Station das Schuldverhältnis steht und wer dort die Last trägt.
Was du hier lernst, endet in Textbausteinen, die so in der Klausur stehen könnten: die Schadensrechnung im Urteilsstil, der Räumungstenor mit Zahlungsantrag und der Tenor bei Gesamtschuld. Deck sie ab und schreib sie aus dem Kopf auf; das ist die Übung.
Vertiefung
Der empfohlene Lernpfad
Es ist ein Wegweiser zum Zurückblättern und kein Pensum, das du jetzt verstehen musst. Die Tagesangaben sind aus dem Umfang gerechnet: Rund zwanzig Lerntage, verteilt nach dem Anteil, den ein Feld am Lehrtext des Bandes hat.
- Schritt 1 — Die beiden Landkarten (≈ ½ Tag)
Feld 0: die Tafel der Anspruchsgrundlagen mit fünf Gruppen und 27 Zeilen und die Kette der Leistungsstörung mit neun Stationen. Einmal lesen genügt. Nach jedem Feld kommst du hierher zurück. - Schritt 2 — Leistungsstörung, Rücktritt und Schadensersatz (≈ 3 Tage)
Feld 1: § 280 Abs. 1 BGB mit den drei Voraussetzungen und der Beweislastregel des Satzes 2, § 280 Abs. 2 und Abs. 3 BGB mit den drei Wegen zum Schadensersatz, § 281 BGB über Frist und Teilleistung und das Erlöschen nach Absatz 4 sowie die Wahl zwischen gesetzter und entbehrlicher Frist nach § 281 Abs. 2 BGB und § 323 Abs. 2 BGB und § 440 BGB und § 475d Abs. 1 BGB. § 275 BGB mit der Unmöglichkeit des Absatzes 1 und den Einreden der Absätze 2 und 3, § 326 BGB über die Gegenleistung bei Unmöglichkeit nach Absatz 1 und Absatz 2 und Absatz 5 sowie § 285 BGB mit dem stellvertretenden commodum oder dem Schadensersatz als Rechnung. § 286 BGB mit der Mahnung und den vier Nummern des Absatzes 2 und den 30 Tagen des Absatzes 3, § 288 BGB mit sechs Absätzen und dem Zinssatz in Satz 2 über dem Basiszinssatz sowie § 276 BGB über Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie Garantie und Beschaffungsrisiko. Die Wahl zwischen § 278 BGB und § 831 BGB bei der Zurechnung fremden Verschuldens, § 323 BGB mit sechs Absätzen und drei Entbehrlichkeitsnummern und der Erheblichkeit, die Wahl zwischen Rücktritt und Kündigung nach § 325 BGB, §§ 346 bis 348 BGB mit Rückgewähr und Nutzungen und Wertersatz sowie das Muster für die zeitanteilige lineare Wertminderung mit Rechnung. § 249 BGB mit Naturalrestitution und Ersetzungsbefugnis und Umsatzsteuer, §§ 251 und 252 und 253 BGB über Geldentschädigung und entgangenen Gewinn und Schmerzensgeld, § 254 BGB mit dem Mitverschulden und § 278 BGB in Absatz 2 Satz 2 und der Quote im Tenor sowie das Muster für die Schadensrechnung im Urteilsstil von der Position bis zum Betrag. Der Abzug neu für alt nach Mangelbeseitigung nach der Entscheidung VII ZR 112/24, § 311a Abs. 2 BGB gegen §§ 280 und 283 BGB bei der anfänglichen Unmöglichkeit sowie die Grenze zwischen § 313 BGB und § 275 Abs. 2 BGB. - Schritt 3 — Kaufrecht und Verbrauchsgüterkauf (≈ 2½–3 Tage)
Feld 2: § 433 BGB mit zwei Absätzen und vier Pflichten und dem Weg zum Tenor, § 434 BGB mit fünf Absätzen und der Reparierbarkeit in Absatz 3 Satz 2, die Wahl zwischen Sachmangel und Rechtsmangel nach § 434 BGB und § 435 BGB, § 437 BGB mit drei Nummern und ohne Absätze sowie § 439 BGB mit sechs Absätzen zu Nacherfüllung und Aufwendungen und Verweigerungsrecht. Die Wahl zwischen Nachlieferung beim Stück und Nachbesserung nach der Auslegung, § 441 BGB mit der Minderung und ihrer Verhältnisrechnung, § 438 BGB mit fünf Absätzen und drei Fristen und dem Weg zu § 218 BGB sowie die Wahl zwischen Kenntnis nach § 442 BGB und Freizeichnung nach § 444 BGB. §§ 446 und 447 BGB über Gefahrübergang und Versendungskauf und § 475 Abs. 2 BGB, § 474 BGB über die Eröffnung des Verbrauchsgüterkaufs und die Beweislast dafür, § 475 BGB nach der Umnummerierung mit sieben Absätzen seit dem 23. Juli 2026, § 475 Abs. 4 BGB mit der Informationspflicht vor der Nacherfüllung sowie § 475d BGB mit fünf Nummern und ohne Fristsetzung. § 477 BGB mit einem Jahr und sechs Monaten beim Tier und zwei Jahren bei digitalen Elementen, § 475e BGB mit fünf Absätzen und der Verlängerung der Frist durch Absatz 5 sowie §§ 479a bis 479g BGB über den Reparaturanspruch gegen den Hersteller. Das Muster für die Prüfung des Rücktritts vom Kaufvertrag im Urteilsstil, § 119 Abs. 2 BGB neben § 434 BGB bei der Anfechtung des Käufers und der Nutzungsersatz bei der Nachlieferung im Verbrauchsgüterkauf. - Schritt 4 — Werkvertrag, Werklieferung und Bauvertrag (≈ 2½ Tage)
Feld 3: die Frage nach § 650 BGB zwischen Kauf und Werklieferung und Werkvertrag, das Muster für die Vertragstypfrage in der Akte bei widersprechenden Behauptungen, § 631 BGB mit Werk und Vergütung sowie § 632 BGB mit der üblichen Vergütung und dem Negativbeweis gegen Absatz 2. § 633 BGB mit dem Sachmangel des Werks und drei Absätzen, § 634 BGB und § 634a BGB mit vier Nummern und drei Fristen und einem Beginn, § 635 BGB mit der Nacherfüllung und dem Wahlrecht des Unternehmers, § 636 BGB über die Entbehrlichkeit von Frist und Nacherfüllung, § 637 BGB mit der Selbstvornahme und dem Vorschuss des Absatzes 3 sowie die Rechnung nach § 638 BGB gegen § 441 BGB. § 640 BGB mit der Abnahme und der Fiktion des Absatzes 2 und dem Vorbehalt des Absatzes 3, § 641 BGB mit dem Abrechnungsverhältnis vor der Abnahme sowie §§ 642 bis 645 BGB über Mitwirkung und Annahmeverzug und Gefahrtragung. § 648 BGB mit drei Sätzen und ohne Absätze, § 648a BGB mit der Kündigung aus wichtigem Grund und der gemeinsamen Feststellung, §§ 650a bis 650h BGB über das Hinzutreten des Bauvertragsrechts, § 650f BGB mit der Verjährung der Bauhandwerkersicherung sowie der Vorschuss nach § 637 Abs. 3 BGB nach der Selbstbeseitigung durch den Besteller. - Schritt 5 — Mietrecht (≈ 2–2½ Tage)
Feld 4: § 535 BGB mit drei Pflichten in Absatz 1 und einer in Absatz 2, § 536 BGB mit der Minderung kraft Gesetzes, § 536a BGB mit Garantiehaftung und Verzug und Selbstbeseitigung sowie §§ 536b und 536c BGB über Kenntnis bei Vertragsschluss und Mangel während der Mietzeit. § 543 BGB mit der fristlosen Kündigung und den Grenzen der Generalklausel, § 569 BGB mit sechs Absätzen für den Wohnraum und der Schonfristzahlung, §§ 573 und 573c BGB über die ordentliche Kündigung des Vermieters sowie §§ 546 und 546a BGB über Rückgabe und Vorenthaltung mit zwei Tenorziffern. Die Wahl zwischen § 550 BGB und § 578 BGB mit Schriftform beim Wohnraum und Textform bei der Gewerbemiete, §§ 540 und 553 BGB über Untervermietung und Erlaubnis und die Kündigung danach, §§ 558 bis 558b BGB mit Mieterhöhung und Kappungsgrenze und drei Fristen, § 548 BGB mit sechs Monaten und zwei Anfangspunkten und einem aufgehobenen Absatz sowie §§ 566 und 566a BGB über den Grundsatz Kauf bricht nicht Miete und die Kaution. Das Muster für den Räumungstenor mit Zahlungsantrag und Nutzungsentschädigung, das Muster für die Prüfung der fristlosen Kündigung im Urteilsstil sowie der Streit um die formularmäßige Schönheitsreparaturklausel. - Schritt 6 — Sachenrecht, Besitz und das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (≈ 2½ Tage)
Feld 5: §§ 854 bis 856 BGB über Besitzerwerb und Besitzdiener und das Ende des Besitzes, §§ 858 bis 864 BGB über die verbotene Eigenmacht als materielles Recht, §§ 929 bis 931 BGB mit den drei Erwerbstatbeständen und ihrer Einigung, §§ 932 bis 934 BGB über den gutgläubigen Erwerb je nach Erwerbstatbestand sowie § 935 BGB mit dem Abhandenkommen. § 936 BGB mit dem Erlöschen der Rechte Dritter und der Reihenfolge von Pfändung und Veräußerung, §§ 135 und 136 BGB über das relative Veräußerungsverbot, § 449 BGB mit dem Eigentumsvorbehalt einschließlich des konkludenten sowie die Sicherungsübereignung und das Anwartschaftsrecht mit Entstehung und Übertragung und Schutz. § 985 BGB mit Anspruchsinhaber und Anspruchsgegner und dem Inhalt des Tenors, § 986 BGB mit dem Recht zum Besitz einschließlich des abgeleiteten, §§ 987 bis 993 BGB mit der Vindikationslage und den vier Wegen aus der Sperre, §§ 994 bis 1003 BGB über notwendige und nützliche Verwendungen, § 1004 BGB mit Beseitigung und Unterlassung und dem Störerbegriff sowie § 1006 BGB mit drei Absätzen und drei Vermutungen. §§ 873 und 925 BGB über den Erwerb vom Verband und die Grenze der Registerfiktion, das Muster für die Prüfung des § 985 BGB im Urteilsstil mit § 986 BGB als Einwendung sowie der Nutzungsersatz des Besitzers nach dem Rücktritt. - Schritt 7 — Bereicherung, Delikt und die gesetzlichen Schuldverhältnisse (≈ 2–2½ Tage)
Feld 6: § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB mit Leistungskondiktion und Nichtleistungskondiktion, § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB und § 813 BGB über Wegfall des Grundes und Verfehlung des Zwecks, §§ 814 und 815 und 817 BGB mit den Ausschlüssen und dem Streit um § 817 Satz 2 BGB, §§ 818 und 819 BGB mit Umfang und Wegfall der Bereicherung und verschärfter Haftung sowie § 822 BGB und der Dreiecksfall. § 823 Abs. 1 BGB mit Rechtsgutsverletzung und Verkehrspflicht und Zurechnungszusammenhang, § 823 Abs. 2 BGB mit dem Schutzgesetz, § 826 BGB mit der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung, die Wahl zwischen § 831 BGB und § 278 BGB nach Verrichtungsgehilfe oder Erfüllungsgehilfe sowie § 833 BGB mit zwei Sätzen und ohne Absätze und dem Haustier des Satzes 2. Die Mithalterschaft des Geschädigten und ihre Folge für die Quote, §§ 7 und 17 und 18 StVG mit § 115 VVG über Halter und Fahrer und Direktanspruch und Abwägung, § 840 BGB mit §§ 421 und 426 BGB über mehrere Ersatzpflichtige und den Innenausgleich sowie §§ 598 bis 606 BGB über die Leihe und die unbefugte Gebrauchsüberlassung und sechs Monate. Das Muster für die Schadensrechnung im Verkehrsunfall vom Listenneupreis bis zur Quote sowie der Streit um die Saldotheorie und ihre Grenzen. - Schritt 8 — Allgemeiner Teil, Stellvertretung, Verjährung (≈ 2–2½ Tage)
Feld 7: §§ 104 bis 113 BGB über Geschäftsfähigkeit und Einwilligung und Genehmigung und § 110 BGB, §§ 116 bis 124 BGB über die Anfechtung mit Gründen und Fristen und § 122 BGB, §§ 125 bis 129 BGB und § 130 BGB mit seinen vier Absätzen sowie §§ 133 und 157 BGB über Auslegung und falsa demonstratio und die Grenze zur Umdeutung. §§ 164 bis 167 BGB mit Vertretungsmacht und Offenkundigkeit, § 181 BGB mit dem Insichgeschäft und seinen zwei Ausnahmen und dem beidseitig unterzeichneten Vertrag, §§ 177 bis 179 BGB über den Vertreter ohne Vertretungsmacht und § 179 Abs. 1 Alternative 2 BGB sowie Duldungsvollmacht und Anscheinsvollmacht mit Voraussetzungen und Beweis und dem Kontomissbrauch. §§ 194 bis 197 BGB mit den Fristen und dem Regelfall, § 199 BGB mit Beginn und grob fahrlässiger Unkenntnis und Höchstfristen, §§ 203 und 204 BGB über Hemmung durch Verhandlung und durch Rechtsverfolgung als Rechnung, §§ 212 bis 218 BGB über Neubeginn und wahlweise Ansprüche und Nebenleistungen und Rücktritt sowie das Muster für eine Verjährungsrechnung von der Entstehung bis zum Ablauf mit Hemmung. §§ 305 bis 310 BGB mit Einbeziehung und Überraschung und Inhaltskontrolle und dem Streit um den Unternehmerverkehr, das Muster für die Prüfung einer Formularklausel in vier Schritten sowie der Streit um die Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums neben dem Gewährleistungsrecht. - Schritt 9 — Mehrheit von Personen, Forderungsbewegung, Sicherheiten und Verband (≈ 2 Tage)
Feld 8: §§ 387 bis 390 BGB mit der Aufrechnungslage und der Gegenseitigkeit und der Wirkung des § 389 BGB, §§ 392 bis 396 BGB und § 242 BGB über die Ausschlüsse der Aufrechnung, §§ 398 bis 404 BGB über die Abtretung und ihre Grenzen und die Einwendungen des Schuldners sowie §§ 406 und 407 und 409 BGB über den Schuldnerschutz auch bei antizipierter Abtretung. §§ 421 bis 426 BGB mit Gesamtschuld und Innenausgleich und dem Übergang nach Absatz 2, §§ 741 bis 748 BGB mit der Bruchteilsgemeinschaft und dem Beschluss nach § 745 BGB und den Lasten sowie §§ 765 bis 778 BGB mit der Bürgschaft und der Schriftform des § 766 BGB und den Einreden. §§ 705 bis 720 BGB nach dem MoPeG mit Rechtsfähigkeit und Register und Vertretung, § 721 BGB und § 126 HGB mit der akzessorischen Haftung, § 722 BGB und § 129 HGB über den eigenen Titel gegen den Gesellschafter sowie § 377 HGB mit der Rügeobliegenheit und ihren Fristen und dem Streit um den Maßstab. Das Muster für die Anspruchsprüfung gegen Gesellschaft und Gesellschafter nebeneinander, das Muster für den Tenor bei Gesamtschuld und bei Zug-um-Zug-Verurteilung sowie der Streit um § 179 Abs. 3 BGB beim Handeln für eine noch nicht bestehende Gesellschaft. - Schritt 10 — Klausurphase
Vier Klausuren unter Zeit, je fünf Stunden. Drei verlangen ein Urteil, die erste mit Tatbestand über einen Verbrauchsgüterkauf, die zweite ohne Tatbestand über Werklohn und Bürgschaft und die dritte mit Tatbestand über Tierhalterhaftung. Die vierte verlangt einen Schriftsatz mit Hilfsgutachten und Mandantenschreiben zu einer Gewerberaummiete. Lies jede Akte einmal ganz, bevor du schreibst. Zwischendurch hält die Jura Eule den Stoff wach.
Woran du merkst, dass es sitzt
Du gehst jede Akte an der Tafel der Anspruchsgrundlagen entlang. Du stellst fest, welche Ansprüche einzeln zu prüfen sind, wer für welches Merkmal die Last trägt und in welcher Frist jeder Anspruch verjährt. Bei jeder Leistungsstörung weißt du, an welcher Station der Kette du stehst und was dort verlangt wird.
Die Schadensrechnung im Urteilsstil, den Räumungstenor und den Tenor bei Gesamtschuld schreibst du aus dem Kopf im Wortlaut. Das gelingt, weil du die Normen auf der Ebene kennst, auf der Zitate scheitern: Absatz, Satz, Nummer und Halbsatz.