Einführung — So arbeitest du mit ALEX – Tutor
Überblick
In ALEX – Tutor behandelt Zivilrecht III die Anwaltsklausur im zweiten Staatsexamen. Hier steht, was ein Anwalt rät, wenn die Akte fragt, welchen Weg der Mandant gehen soll. Auf diese Frage gibt es mehrere richtige Antworten, und eine davon ist die beste. Der Stoff ist von null erklärt und auf die Aufgaben zugeschnitten, die in der bayerischen Assessorklausur wirklich gestellt werden. Gearbeitet wird mit der ZPO und dem BGB, dazu mit der BRAO, dem RVG und dem ArbGG.
Jede Anwaltsaufgabe besteht aus drei Schritten. Das Mandantenziel steht nicht in der Akte und wird aus ihr erschlossen. Die Rechtslage fragt, was trägt, was nicht trägt und was beweisbar ist. Die Zweckmäßigkeit wählt unter den rechtlich gangbaren Wegen den besten nach Kosten, Zeit, Beweisrisiko, Vollstreckbarkeit und Verhandlungsposition. Die erste Landkarte legt die zwölf Fragen der drei Schritte nebeneinander und zeigt bei jeder, in welchen Text ihr Ergebnis wandert: Das Mandantenziel wandert in zwei der drei Texte, die Rechtslage in alle drei, die Zweckmäßigkeit allein in das Mandantenschreiben.
Ausgewertet sind 43 vollständig beschriebene zivilrechtliche Aufgaben der bayerischen Zweiten Juristischen Staatsprüfung aus zehn Prüfungsterminen von 2020/I bis 2026/I. Zwölf davon sind Anwaltsaufgaben. Alle zwölf verlangten ein Hilfsgutachten, zehn zusätzlich ein Mandantenschreiben. Die bayerische Anwaltsaufgabe ist damit immer ein Schriftsatz mit Hilfsgutachten und meistens auch ein Mandantenschreiben, nie ein Gutachten allein. Ihr Anteil steigt.
Welcher Schriftsatz zu fertigen war, zeigt die Auswertung der Termine Aufgabe für Aufgabe. Den Einspruch verlangten vier Aufgaben (2021/I Nr. 3, 2022/II Nr. 2, 2023/I Nr. 2 und 2025/II Nr. 3), die Replik oder einen weiteren Schriftsatz drei (2021/I Nr. 5, 2023/I Nr. 4 und 2024/II Nr. 2), die Berufung drei (2020/I Nr. 3, 2022/I Nr. 3 und 2022/II Nr. 2). Die Aufgabe 2022/II Nr. 2 zählt dabei in zwei Lagen zugleich, als Einspruch und als Berufung. Zweimal ging es um den einstweiligen Rechtsschutz (2020/II Nr. 3 und 2021/II Nr. 3), einmal um eine Klageerwiderung mit Widerklage (2022/I Nr. 4). Die Klageschrift war seit 2018/I Nr. 3 kein einziges Mal zu fertigen. Sie wird deshalb in den Mikrofällen geübt und nicht als Klausur gestellt.
Bis 2021/II bestand der zivilrechtliche Teil aus fünf Aufgaben, seit 2022/I sind es vier. Auf die 20 Aufgaben der Termine 2020/I bis 2021/II entfallen elf Gerichts-, fünf Anwalts- und vier Notariatsaufgaben, auf die 23 Aufgaben der Termine 2022/I bis 2026/I vierzehn, sieben und zwei. Der Anteil der Anwaltsaufgaben steigt damit von fünf von 20 auf sieben von 23. Die Aufgabe Nr. 3 ist seit 2022/I Vertragsgestaltung oder Anwaltsschriftsatz. Drei Termine trugen zwei Anwaltsaufgaben (2021/I, 2022/I und 2023/I). Wer mit einer Anwaltsaufgabe je Termin rechnet, rechnet zu niedrig.
Vier Termine (2023/II, 2024/I, 2025/I und 2026/I) sind nur lückenhaft überliefert und weisen keine Anwaltsaufgabe aus. Das sagt nichts darüber, ob dort eine gestellt wurde.
Drei der zwölf Anwaltsaufgaben waren arbeitsrechtlich (2021/I Nr. 5, 2022/I Nr. 4 und 2023/I Nr. 4). Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht gelten andere Regeln: § 46 Abs. 2 Satz 2 ArbGG schließt einen ganzen Block der Zivilprozessordnung aus, darunter die §§ 275 bis 277 ZPO und § 495a ZPO. Für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil setzt § 59 ArbGG eine Notfrist von einer Woche, § 339 Abs. 1 ZPO nennt zwei Wochen. In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht nach § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten.
Wofür es Punkte gibt, zeigt der Bewertungsbogen der Erstkorrektur zu 2024/II Nr. 1, der einzige aus einem Prüfungstermin. Er gehört zu einer Urteilsaufgabe, und drei seiner Befunde tragen trotzdem auch für das anwaltliche Erzeugnis:
- Der Bogen folgt dem Aufbau des Erzeugnisses und bepunktet jeden Baustein eigens. In der Anwaltsaufgabe tragen deshalb die drei Texte je eigene Punkte, und wer das Mandantenschreiben ausfallen lässt, verliert dessen Punkte vollständig.
- Der Bogen bewertet Formalien ausdrücklich: das Rubrum einschließlich der Parteirollen, den Einleitungssatz, die Fassung des Tenors und die Anträge, darunter die Begleitanträge auf einstweilige Einstellung nach § 719 Abs. 1 ZPO mit § 707 ZPO. Das ist eine rein anwaltliche Leistung, und wer sie vergisst, verliert Punkte ohne Bezug zum materiellen Ergebnis.
- Das Hilfsgutachten steht als letzter Baustein im Bogen und hat eigene Punkte.
Das Hilfsgutachten verlangten zwölf von zwölf Anwaltsaufgaben. Das ist die höchste Quote des Bandes, und sein Feld gehört mit 14 Einheiten zu den beiden kleinsten. In 2024/II Nr. 1 und Nr. 1a ordnete der Bearbeitervermerk es sogar für eine Gerichtsaufgabe an. Es hat keinen Tenor, keine Kostenentscheidung und keine vorläufige Vollstreckbarkeit, dafür eine bezifferte Erfolgsaussicht. Es hat drei Anlässe: Zweifel an der Zulässigkeit, eine Hilfsbegründung zur Begründetheit und die ernsthafte Gegenposition. Geschrieben wird es, wenn der Schriftsatz steht, nicht davor.
Der Rechtsstand ist der vom September 2026. Das besondere elektronische Anwaltspostfach steht seit dem 23. Dezember 2025 in § 130a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 ZPO und nicht mehr in Nummer 2. Wer noch „Nr. 2“ zitiert, zitiert die alte Fassung. § 130 ZPO hat keine Absätze, und eine Fundstelle mit Absatzangabe gibt es dort nicht. § 296a ZPO besteht aus zwei Sätzen. § 13 RVG ist zum 1. Juni 2025 neu gefasst, und die Gebühr bis zu einem Gegenstandswert von 500 Euro beträgt 51,50 Euro. Das Rechnen üben fünfzehn Quick-Checks mit der Bezeichnung „Gebührenrechnung“ und fünfzehn mit der Bezeichnung „Fristrechnung“.
Zum 1. Januar 2026 haben sich Wertgrenzen geändert, die für die Anwaltsaufgabe eine Rolle spielen. Das Amtsgericht ist nach § 23 Nr. 1 GVG für Ansprüche bis zu zehntausend Euro zuständig. Die Berufung ist nach § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 1 000 Euro übersteigt oder sie zugelassen ist, und die Zulassung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ZPO setzt eine Beschwer von nicht mehr als 1 000 Euro voraus. Das vereinfachte Verfahren nach § 495a ZPO reicht bis 1 000 Euro, die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO setzt mehr als 25 000 Euro voraus und die Kostenbeschwerde nach § 567 Abs. 2 ZPO mehr als 300 Euro.
Das Übergangsrecht ist anwaltlich gefährlich. § 47 EGZPO deckt nur die §§ 511, 544 und 567 ZPO, und seine Nummer 2 knüpft an den Schluss der mündlichen Verhandlung an, nicht an die Verkündung: Ein im Dezember 2025 geschlossenes und im Januar 2026 verkündetes Verfahren bleibt beim alten Recht. Die Zuständigkeitsgrenze des § 23 Nr. 1 GVG hat ihr eigenes Übergangsrecht in § 44 Satz 1 EGGVG. Wer die Beschwer prüft, prüft zuerst dieses Datum.
Der Commercial Court gilt seit dem 1. April 2025 (§§ 610 bis 614 ZPO). In den beiden seither belegten Terminen, 2025/II und 2026/I, kam er nicht vor, und er steht trotzdem im Band: § 610 Abs. 2 ZPO verlangt den Antrag in der Klageschrift, und diese Pflicht gleicht kein Gericht von Amts wegen aus. In Bayern ist er beim Oberlandesgericht München eingerichtet, aber nur für Lieferketten- und Organstreitigkeiten, denn Bayern hat die zweite Gruppe des § 119b Abs. 1 Satz 1 GVG nicht übernommen. Ein Antrag in einer bayerischen Unternehmenskaufsache führt deshalb nicht zum Commercial Court.
Was im ausgewerteten Material nicht vorkam, gibt Lernzeit frei. Das Online-Verfahren der §§ 1121 bis 1136 ZPO hat im ganzen Bestand null Treffer, setzt eine Landesverordnung voraus und gilt nur vor Amtsgerichten. Es bekommt eine einzige Einheit, und die hält das fest. Die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung bekommt ebenfalls eine einzige Einheit. Die Anwaltshaftungsklage sowie Prozesskostenhilfe und Kostenfestsetzung kamen als eigener Gegenstand nicht vor. Die Anwaltshaftung steht in Feld 6, die Prozesskostenhilfe und die Festsetzung stehen beide in Feld 8.
Bei den Normen dieses Gebiets entscheidet die Ebene des Zitats. § 283 ZPO besteht aus zwei Sätzen ohne Absatz, § 296 ZPO aus vier Absätzen, § 12 GKG aus sieben und § 43 BRAO aus zwei Sätzen. Zitiert wird deshalb auf der Ebene, auf der der Fehler passiert: Absatz, Satz, Nummer, Buchstabe und Halbsatz. Elf Quick-Checks mit der Bezeichnung „Zitierprobe“ fragen, welche der genannten Fundstellen es gibt.
Ein großer Teil des Gebiets besteht aus Weichen: Zwei oder drei Wege liegen nebeneinander, und die Akte verlangt die Wahl. Dazu gehören „früher erster Termin oder schriftliches Vorverfahren“, „Einspruch einlegen oder erfüllen“, „außergerichtlich oder sofort klagen“, „Mahnverfahren oder Klage“ und „Teilklage oder volle Klage“. Von den 140 Einheiten sind 44 Weichen. Sie bilden damit den größten der fünf Bausteine, die Streitfragen mit acht den kleinsten.
Acht Felder, 140 Einheiten:
- Feld 1: Die anwaltliche Prüfungsmethode (20 Einheiten)
- Feld 2: Die Klageschrift (16 Einheiten)
- Feld 3: Die Klageerwiderung und die Verteidigungsanzeige (16 Einheiten)
- Feld 4: Der weitere Schriftsatz (20 Einheiten)
- Feld 5: Das Hilfsgutachten (14 Einheiten)
- Feld 6: Das Mandantenschreiben (18 Einheiten)
- Feld 7: Zweckmäßigkeit im Einzelnen (22 Einheiten)
- Feld 8: Die Nebengebiete (14 Einheiten)
Vor Feld 1 stehen zwei Landkarten: der Dreischritt in einer Tafel und die Fristenkarte der Anwaltsakte mit neun Fristen. Zusammen mit den acht Texten „worum es geht“ ergeben sie die 150 Module des Wissensteils. Das größte Feld ist Feld 7 mit 22 Einheiten.
Die Einheiten haben fünf Bauarten: 38 Normsätze, 22 Schemata, 44 Weichen, 8 Streitfragen und 28 Muster. Jede der 140 Einheiten endet mit einem Quick-Check, und jeder trägt eine Bezeichnung, die sagt, was geübt wird: „Ja oder Nein“, „drei Varianten“, „Fehlersuche“, „Lückenstelle“, „Fristrechnung“, „Gebührenrechnung“, „Haftungsfrage“ und „Zitierprobe“.
Die 28 Muster sind Textbausteine im Wortlaut, wie sie in der Klausur auf das Papier kommen, zum Beispiel Sachantrag und Zinsantrag, die Bestellungsanzeige, die Einspruchsschrift mit Antrag nach § 343 ZPO, der Antrag auf einstweilige Einstellung, die Replik auf eine Klageerwiderung, der Antrag auf Schriftsatznachlass, das Hilfsgutachten zur Zulässigkeit in zehn Sätzen, der Kostenhinweis mit Zahlen, die Empfehlung mit Alternative und Entscheidungsfrist sowie die vollständige Kostenrechnung. Sie stehen als Zitat im Text und sind zum Abdecken und Aufschreiben gedacht.
Dazu kommen 45 Mikrofall-Themen, jedes in allen drei Stufen, zusammen 135 Mikrofälle. Die Stufen heißen Grundfall, Variante und Streitfall, und mit jeder Stufe steigt der Schwierigkeitsgrad.
Für die tägliche Wiederholung liegen 520 Karten bereit, in der Jura Eule 80 Fälle, zehn je Feld, zusammen 488 Aussagen.
Hinzu kommen vier vollständige Klausuren im Examensformat, je fünf Stunden. In allen vier ist ein Hilfsgutachten zu fertigen, in dreien ein Schreiben an den Mandanten. Die erste verlangt einen Schriftsatz an das Landgericht, ein Hilfsgutachten, das die Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs beziffert, und das Schreiben an den Mandanten mit bezifferten Kosten. Die zweite verlangt ebenfalls einen Schriftsatz an das Landgericht mit Hilfsgutachten und Schreiben an den Mandanten, und auf die Form der Einreichung ist einzugehen.
Die dritte Klausur verlangt die Berufungsschrift und die Berufungsbegründung, ein Hilfsgutachten zur Zulässigkeit und Erfolgsaussicht des Rechtsmittels und das Schreiben an die Mandantin mit den bezifferten Kosten des zweiten Rechtszugs. Die vierte verlangt die Antragsschrift im einstweiligen Rechtsschutz und ein Hilfsgutachten zu Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund. Ein Schreiben an den Mandanten ist dort nicht zu fertigen, und die Bearbeiterin oder der Bearbeiter entscheidet und begründet, an welcher Stelle der Arbeit die Zweckmäßigkeitserwägungen stehen. Damit bilden die vier Klausuren das Verhältnis der zwölf Anwaltsaufgaben ab.
Quer über Wissen und Mikrofälle liegt die Examenstreffer-Schicht. An 81 Stellen, nämlich an 39 Modulen und 42 Mikrofällen, steht ein Siegel mit der Zahl der Anwaltsaufgaben der bayerischen Prüfung, in denen der Gegenstand der Einheit vorkam: das Hilfsgutachten in 12 von 12, das Mandantenschreiben in 10 von 12, der Einspruch in 4 von 12 und die Berufung in 3 von 12. Wo sich eine Quote an den Terminen nicht nachrechnen lässt, steht kein Siegel.
Wenn du dich lieber führen lassen willst: Alex Coaching
Oben im Menü steht Alex Coaching. Dort führt ALEX dich Feld für Feld, Lektion für Lektion durch den Stoff. Erklärung, Aufgabe und Fall greifen ineinander: Du liest, beantwortest Aufgaben und beurteilst einen Sachverhalt; was du nicht brauchst, überspringst du. Wenn eine Antwort noch nicht sitzt, sagt ALEX dir, woran es liegt, und du versuchst es noch einmal, ohne dass es dich etwas kostet.
Es ist derselbe Lehrstoff wie hier, nur anders serviert.
Wenn du selbst zusammenstellen willst
Der Stoff dieses Bandes liegt unter Trainieren: Wissens-Module, Mikrofälle, Jura Eule und die Examensklausuren. Richte einmal den Lernplan ein — Termin, Umfang, Rechtsgebiete. Danach steht unter Heute dran, was heute ansteht: fällige Wiederholungen und neuer Stoff in einer Liste, ohne dass du wählen musst. Das ist die Frage, an der die meisten Lerntage verloren gehen.
Was es außerdem gibt
Der Klausurencoach führt dieselben vier Klausuren Station für Station — du schreibst eine Station, bekommst eine Rückmeldung dazu und siehst danach, wie dieser Abschnitt in der Musterlösung aussieht. In der Klausurkorrektur reichst du eine eigene Arbeit ein: Ein Prädikatsjurist mit über 13 Punkten im Staatsexamen liest sie und antwortet in null bis drei Tagen, die KI-Fassung kommt sofort. Deine eigenen Karten und Notizen liegen in der Kartei und laufen im selben Rhythmus mit. In der Arena trittst du auf demselben Bestand gegen einen anderen an, nur unter Zeit und mit einem Gegenüber. Der Tutor beantwortet Fragen und nennt darunter, worauf er sich stützt; findet er nichts, sagt er das. Und unter Aktuelle Rspr steht die examensrelevanteste Entscheidung der Woche — knapp erklärt und mit dem Satz, wo sie abgeprüft wird.
Die vier Klausuren nennen ihre Daten in der Akte selbst.